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Infos für rechtliche Betreuer DRK und Hilfswerk eröffnen Betreuungszentrum in Bremen-Nord

In Bremen-Nord hat ein Betreuungszentrum eröffnet: DRK und Hilfswerk bieten dort Unterstützung für rechtliche Betreuer. Was in den Räumen in der Bürgermeister-Wittgenstein-Straße 2 angeboten wird.
01.09.2024, 14:24 Uhr
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Von Friedrich-Wilhelm Armbrust

Helle freundliche Räume erwarten die Besucher und die Besucherinnen im neuen Betreuungszentrum des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Bremen und des Hilfswerks Bremen für Menschen mit Beeinträchtigungen. Am vergangenen Freitag öffnete das Zentrum in der Bürgermeister-Wittgenstein-Straße 2 von vormittags bis zum frühen Nachmittag seine Türen für Interessierte, um über ihr Angebot im Bremer Norden zu informieren.

„Die Betreuungsvereine des Hilfswerks und des DRK arbeiten seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammen und hatten beide ein Interesse daran, ihre Beratungs- und Unterstützungsleistungen rund um die rechtliche Betreuung auch im Bremer Norden anzubieten“, erläutert Jurist Oliver Vogt vom Referat Betreuungsrecht des DRK, Kreisverband Bremen. Das ist ihm zufolge nun mit dem Aufbau des gemeinsamen Betreuungszentrums Bremen-Nord nun auch umgesetzt worden.

Das DRK nimmt die entsprechende Aufgabe laut Vogt im Osten und in der Mitte wahr, das Hilfswerk im Westen. In Bremen-Nord habe es bisher keine Anlaufstelle gegeben. „Aber jetzt sind wir vor Ort“, sagt er erfreut. Der Senat stelle die finanziellen Mittel. „Aufgrund der Kooperation der beiden Betreuungsvereine können die Beratungen und Schulungen flexibel und thematisch breit gefächert angeboten werden“, nennt er einen Vorteil der Zusammenarbeit. Die Mitarbeiter der Betreuungsvereine stünden dabei als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Ziel sei es unter anderem, ehrenamtliche Betreuer fortzubilden und zu schulen, so Vogt. Für sie gebe es Basisinformationen und Schulungen sowie eine Einführung in die Grundzüge des Betreuungsrechts. Des Weiteren bietet das Betreuungszentrum Informationen zur sogenannten Vorsorgevollmacht. Mit einer Vorsorge-Vollmacht wird die rechtliche Betreuung, bei der eine Erlaubnis des Gerichtes notwendig ist, vermieden.

Vonseiten des DRK steht neben Oliver Vogt die Juristin Anke Böttcher zur Verfügung. Die Ansprechpartner des Hilfswerks sind der Sozialpädagoge Christopher Schirle und die Pflegewissenschaftlerin Katja Doer. Die offenen Sprechzeiten sind montags von 15 bis 17 Uhr, donnerstags von 10 bis 12 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, sagt Vogt. Telefonisch ist das Hilfswerk unter 04 21 / 98 98 28 20, das DRK unter 04 21 / 98 99 51 40 zu erreichen.

Schon früh haben sich am Tag der offenen Tür Gäste eingefunden. „Es sind Angehörige der örtlichen Betreuungsbehörde, vom Beirat und vom Hospizverein“, hat der Jurist ausgemacht. Außerdem sind ehrenamtliche Betreuer und weitere Behördenvertreter unter den Gästen.

Auch Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration sowie für Justiz und Verfassung (SPD), nimmt die Räumlichkeiten in Augenschein. In ihrem Grußwort verweist sie auf die „große Bedeutung der Betreuungsvereine als Ansprechpartner“ für ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen sowie Vorsorgebevollmächtigte. Gerade für Familienangehörige, die sich als rechtliche Betreuer ehrenamtlich für Angehörige engagierten, bestehe oftmals ein nicht unerheblicher fachlicher Unterstützungsbedarf bei der Führung der Betreuung, so die Senatorin. Dafür ist ihr zufolge nun das neue Betreuungszentrum Bremen-Nord eine gute Anlaufstelle vor Ort.

„Mit dem Tag der offenen Tür stellen wir unsere Räumlichkeiten in Bremen-Nord vor und bieten eine Möglichkeit, dass Betreuungsvereine, ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen, Vorsorgebevollmächtigte, Vertreter und Vertreterinnen der Betreuungsbehörden und weitere Beteiligte im Kontext Rechtsbetreuung sich direkt informieren und austauschen können", fasst Vogt zusammen. Die Einladung wird gut angenommen. In ungezwungenem Rahmen können sich die Gäste untereinander und mit den Teams der Betreuungsvereine austauschen.

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Info

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Betreuung. Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt laut BGB das Betreuungsgericht auf Antrag für ihn einen rechtlichen Betreuer. "Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden“, heißt es dazu im BGB. Die zentrale Rolle spielt dabei das Betreuungsgericht. Es ist im Amtsgericht angesiedelt.

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