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Hinnebecker: Küchenabfälle in Nachbars Garten locken Ratten an / Kreis sieht kein rechtliches Problem Streit um einen Komposthaufen

Hinnebeck. An der Hinnebecker Straße im beschaulichen Dörfchen Hinnebeck hängt der Nachbarschaftssegen schief. Ein Komposthaufen mit Küchenabfällen im Garten seiner Nachbarin stinkt Hans-Jürgen Schwager gewaltig.
18.02.2016, 00:00 Uhr
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Von Gabriela Keller

An der Hinnebecker Straße im beschaulichen Dörfchen Hinnebeck hängt der Nachbarschaftssegen schief. Ein Komposthaufen mit Küchenabfällen im Garten seiner Nachbarin stinkt Hans-Jürgen Schwager gewaltig. Die Nachbarin kippe ihre Abfälle offen in den Garten, behauptet er. Mit der Folge, dass sich in seinem Garten Ratten tummelten.

„An manchen Tagen konnte ich 30 Ratten auf einmal zählen“, klagt der pensionierte Lehrer. Er ist überzeugt: Der Komposthaufen auf dem Nachbargrundstück lockt die Nager an. Das Problem sei vor Jahren schon mal aufgetreten. Damals hätten die Nachbarn, als er sie darauf ansprach, auch reagiert. Bio-Komposter seien aufgestellt, Küchenabfälle auch untergegraben worden. Die Ratten, so Schwager, ließen sich danach erst mal nicht mehr blicken.

In der Zwischenzeit seien die Bio-Komposter zerstört. „Die Küchenabfälle werden wieder offen in den Garten geworfen.“ Seitdem seien auch die Ratten wieder da, sieht Schwager einen Zusammenhang. Der Hinnebecker hat sich Hilfe suchend an die Gemeinde und den Landkreis gewandt. Zwei Mal sei ein Schädlingsbekämpfer auf seinem und dem Nachbargrundstück gewesen, habe Gift ausgelegt und Fallen aufgestellt. Zuletzt am 9. Februar dieses Jahres. Das bestätigt der stellvertretende Schwaneweder Ordnungsamtsleiter Dieter von Bistram. Zuständig für die Beseitigung von Nagern auf Privatgrundstücken seien nach der niedersächsischen Rattenbekämpfungsverordnung zunächst die Grundstückseigentümer. „Wenn die nichts tun, ist die Gemeinde zuständig. Wir haben den Schädlingsbekämpfer beauftragt, präventiv tätig zu werden und vor Ort geeignete Maßnahmen zu ergreifen.“

Laut von Bistram sind in der Nähe des Komposthaufens zwei Rattenlöcher gefunden worden. Auf dem Grundstück des Nachbarn, der sich durch Nager belästigt fühlt, seien keine Löcher gefunden worden. Ob der Komposthaufen, wie Hans-Jürgen Schwager behauptet, die Ursache für das Rattenproblem ist, lässt sich laut von Bistram nicht sagen. Der Schädlingsbekämpfer habe „ein Fehlverhalten auf beiden Seiten“ festgestellt. So hätten sich auf dem Komposthaufen Eier- und Mandarinenschalen befunden. „Die gehören da eigentlich nicht rauf, hat uns der Schädlingsbekämpfer gesagt.“ Der Nachbar wiederum füttere Vögel und sei belehrt worden, dass Körnerreste auf dem Boden auch Ratten anlocken können.

Er fege das Futter immer auf, sagt Hans-Jürgen Schwager. Er ist felsenfest überzeugt: Die Ratten können nur vom Komposthaufen der Nachbarin kommen. Schwager hat inzwischen eigene Fallen an der Grundstücksgrenze aufgestellt. „Warum benutzt meine Nachbarin keine Biotonne?“, fragt sich der Hinnebecker.

Der Komposthaufen, um den der Zwist schwelt, gehört Edel Libchen. Sie versteht die Aufregung ihres Nachbarn nicht. „Wir sind hier auf dem Lande. Da gibt es überall Mäuse und Ratten.“ Direkt an ihr Haus grenzten Maisfelder. „Die Tiere können auch von dort kommen.“ Dass die Küchenabfälle offen in ihrem Garten liegen, stimme nicht. „Der Komposthaufen ist eingezäunt.“ Sie habe auf ihrem Grundstück noch nie eine Ratte gesehen, behauptet Edel Libchen. Die Hinnebeckerin fragt sich auch: „Warum hat sich der Nachbar nicht direkt an mich gewandt? Wir hätten doch vernünftig miteinander reden können.“

Dass ausgerechnet ihr Komposthaufen schuld sein soll, dass sich in Nachbars Garten die Ratten tummeln, glaubt Libchen nicht. Die zuständige Behörde beim Landkreis habe an ihrer Kompostierung nichts beanstandet, sagt sie. Der Landkreis ist zuständig für die Abfallbeseitigung. Zum Hinnebecker Fall teilt Kreissprecher Marco Prietz mit: „Im Gespräch mit den vom Beschwerdeführer genannten Nachbarn haben diese der Kreisverwaltung versichert, nur zulässige Bestandteile des Küchenmülls zu kompostieren. Eine abfallrechtlich relevante Problematik besteht nach den hier vorliegenden Erkenntnissen nicht.“ Soweit der Kreis es beurteilen könne, sei auch nicht gesichert, ob die gesichteten Ratten tatsächlich durch den Komposthaufen angelockt werden.

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