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Gebühren für Polizeieinsätze Warten bis zum Urteil im DFL-Rechtsstreit am Freitag

Sechs Stunden lang hat das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag den Rechtsstreit Bremens mit der DFL erörtert. Das Urteil wird am Freitag verkündet.
26.03.2019, 21:37 Uhr
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Warten bis zum Urteil im DFL-Rechtsstreit am Freitag
Von Ralf Michel

Keine Vorentscheidung, der Ausgang des Rechtsstreites zwischen Bremen und der Deutschen Fußball Liga (DFL) bleibt völlig offen. Sechs Stunden lang hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am Dienstag die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Gebühren erörtert, die Bremen von der DFL für den zusätzlichen Einsatz von Polizeikräften bei Hochrisikospielen fordert. Und sich dabei nicht ansatzweise in die Karten schauen lassen, in welche Richtung das Gericht tendiert. So heißt es für alle Verfahrensbeteiligten: Warten bis Freitag – dann soll um 11 Uhr das Urteil verkündet werden.

Keiner der Beteiligten wagte am Ende des Verhandlungsmarathons eine Einschätzung, wie sich die detailreiche Erörterung der verfassungs- und gebührenrechtlichen Fragen auf das Urteil auswirken wird. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) bekundete immerhin, „verhalten optimistisch“ zu sein. DFL-Präsident Reinhard Rauball dagegen verwehrte jeden Einblick in seine Stimmungslage: „Wir waren zufrieden, dass wir alle Punkte ausdiskutieren konnten.“ Man werde sich jetzt aber nicht zu möglichen Ergebnissen oder Spekulationen äußern.

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Natürlich hatte das Gericht das Thema vorberaten und sich eine Meinung gebildet, räumte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier freimütig ein. Doch immer wenn es in der mündlichen Verhandlung kurzzeitig so schien, als ob die Richter der Argumentation einer Seite folgten, erfolgte umgehend ein Schwenk in die andere Richtung. Und mehrfach betonte Bier, dass es letztlich um Wertungsfragen gehe.

Etwas Positives vermochte Hubertus Hess-Grunewald dem Ganzen dann aber doch abgewinnen. Immerhin hätten die Bundesrichter zahlreiche Aspekte deutlich problematischer betrachtet als das Oberverwaltungsgericht, so der Werder-Präsident in Anspielung auf die krachende Niederlage der DFL vor dem OVG im Februar 2018. Ob dies Auswirkungen auf die Entscheidung haben werde, könne er aber nicht einschätzen.

Die Meinungen gingen weit auseinander

Von entscheidender Bedeutung für den Ausgang dieses für alle Bundesländer richtungsweisenden Prozesses könnte vor allem die Frage sein, ob es sich bei dem zusätzlichen Polizeieinsatz, für den die Bremer Gebühren von der DFL fordern, tatsächlich um eine „abtrennbare Leistung“ handelt. Also, ob der Einsatz der Polizei über das hinausgeht, was sie im Zuge der Gefahrenabwehr im Interesse der Allgemeinheit ohnehin leistet?

Andere Fragen, die das Gericht erörterte: Hat die DFL durch den Polizeieinsatz bei Hochrisikospielen einen Sondervorteil und zieht sie daraus wirtschaftlichen Nutzen? Und: Wer ist überhaupt der Veranlasser für den Polizeieinsatz? Tatsächlich der Veranstalter der Fußballspiele oder nicht vielmehr die Randalierer und Störer, die dafür eventuell mehr zur Kasse gebeten werden sollten?

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Die Meinung der Streitparteien zu diesen Fragen gingen wie in den beiden Instanzen zuvor weit auseinander. Die DFL blieb bei ihrer Linie, dass das Gewaltmonopol beim Staat bleiben müsse. „Der Fußball ist nicht der Veranlasser von Gewalt, und der Staat ist zuständig für die Wahrnehmung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, betonte Rauball. Von einer Privatisierung der Kosten für die innere Sicherheit könne keine Rede sein, hielt Innensenator Mäurer dagegen. Seit Bremen das umstrittene Gebührengesetz verabschiedet habe, habe es 60 Spiele gegeben. Nur sieben davon seien als Hochrisikospiele bewertet worden. „Das waren also absolute Ausnahmen – die Kosten für die anderen 53 Spiele hat die Stadtgemeinde alleine getragen.“

DFL lehnt Fonds ab

Mäurer kritisierte, dass die DFL eine Beteiligung an den Kosten grundsätzlich ablehne. Es gehe um eine „faire Lastenverteilung“ und darum, ein Ungleichgewicht zu beseitigen. Während der Profifußball von einem Rekord zum nächsten jage, fielen in der 1. bis 3. Liga für die Polizei bundesweit jährlich mehr als zwei Millionen Überstunden an. Für ihn sei unverständlich, dass „eine so erfolgreiche Liga nicht einmal einen minimalen Beitrag leisten“ wolle. Sein Ziel sei eine bundesweite Regelung, damit die Länder zum Beispiel über einen Fonds einen fairen Ausgleich erhalten könnten, betonte Mäurer.

Die DFL lehnt diesen Fonds kategorisch ab. Sie erwartet polizeiliche Präventionsmaßnahmen und Fanprojekte, um die Gewalt rund um die Risikospiele einzudämmen und die Einsatzstunden der Polizei tatsächlich zu reduzieren.

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