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Lückenschluss der A 281 Baurecht für Wesertunnel fraglich

Wird der Lückenschluss der Autobahn 281 zeitlich weit zurückgeworfen? Laut einem Gutachten ist die Frist, in der mit dem Bau des Wesertunnels in Bremen hätte begonnen werden müssen, im November 2021 abgelaufen.
13.01.2022, 20:00 Uhr
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Baurecht für Wesertunnel fraglich
Von Jürgen Theiner

Ein wichtiger Baustein des Autobahnprojekts A 281 ist juristisch infrage gestellt. Es geht um den Wesertunnel zwischen Seehausen und Gröpelingen. Die Wirksamkeit des Planfeststellungsbeschlusses für dieses Bauvorhaben ist möglicherweise abgelaufen. So sieht es zumindest ein Kölner Fachanwalt, der für die Interessengemeinschaft Seehausen-Hasenbüren ein verwaltungsrechtliches Gutachten erstellt hat. Die Projektbetreiber sind anderer Auffassung, doch in jedem Fall gibt es nun  juristischen Klärungsbedarf.

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Das Fernstraßenprojekt A 281 stellt die Eckverbindung zwischen der Autobahn 27 (Industriehäfen) und der A 1 in Arsten dar. Mehrere Abschnitte sind bereits in Betrieb. Seit die Trasse vor fast vier Jahrzehnten im Bremer Flächennutzungsplan festgeschrieben wurde, gab es rechtliche Auseinandersetzungen um das Vorhaben. Das galt auch für den vierten Bauabschnitt mit der Weserquerung. Die IG Seehausen war gegen den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2010 vorgegangen. Mit Urteil vom 24. November 2011 wies das Bundesverwaltungsgericht diese Klage jedoch zurück. Das Datum markiert den Beginn einer Zehn-Jahres-Frist. Innerhalb dieser Zeitspanne musste mit dem Bau des vierten Abschnitts begonnen werden.

Symbolischer Spatenstich

Hat ein faktischer Baustart inzwischen stattgefunden? Nein, sagt die IG Seehausen-Hasenbüren. Zwar gab es am 10. Januar 2019 einen symbolischen ersten Spatenstich, aber danach tat sich eine ganze Weile nichts. 2021 setzten dann vorbereitende Maßnahmen ein. Unter anderem sondierte der Kampfmittelräumdienst das Areal am südlichen Weserufer, außerdem wurde mit der Rodung von Bäumen und Büschen begonnen. Auf dem Gelände der Stahlwerke, das von der Trasse berührt wird, sind Leitungen verlegt worden.

Doch damit sei nur der Rahmen für das eigentliche Projekt abgesteckt, meint der Kölner Verwaltungsrechtler Alexander Beutling in seiner Expertise: "Mit dem Bau selbst oder mit dafür wesentlichen Maßnahmen ist noch nicht begonnen worden." Deshalb sei die Frist von zehn Jahren seit der Unanfechtbarkeit des Planungsrechts im November 2011 verstrichen. Der Planfeststellungsbeschluss für den vierten Bauabschnitt der A 281 habe keine Gültigkeit mehr.

Bürger für langen Tunnel

Eine Frage lautet nun, welche Absicht die IG Seehausen-Hasenbüren mit ihrem juristischen Vorstoß verfolgt. Will sie das Projekt um möglichst viele Jahre zurückwerfen? Oder hofft sie, mit ihrem rechtlichen Druckmittel doch noch die bautechnischen Veränderungen an der Weserquerung durchsetzen zu können, die sie stets gefordert hatte? Hintergrund: Die bestehenden Pläne sehen einen sehr kurzen Tunnel vor, der im sogenannten Einschwemmverfahren ins Flussbett gesenkt wird. Die Interessengemeinschaft favorisierte von Anfang an einen Bohrtunnel. Er hätte einen längeren Verlauf und würde Kfz-Lärm von einem Seehauser Neubaugebiet fernhalten.

"Wir wollen weiterhin eine anwohnerverträgliche Lösung", sagt IG-Vorstandsmitglied Hilmer Hagens. Konkrete Forderungen an Verkehrssenatorin Maike Schaefer (Grüne) gebe es zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Wenn der Wegfall des Planungsrechts nun aber weitere Verzögerungen bei der Fertigstellung der Autobahn 281 verursache, sei dies "eigenes Verschulden" der Verkehrsbehörde. Hagens macht darauf aufmerksam, dass der eigentliche Tunnelbau ohnehin noch an gutes Stück in der Zukunft liege, denn: Bisher hat die Deges, die für Fernstraßen zuständige Projektmanagementgesellschaft des Bundes, die europaweite Ausschreibung für den Bau der Röhre noch gar nicht gestartet.

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Die Bremer Verkehrsbehörde überließ es am Donnerstag der Deges, auf Fragen des WESER-KURIER zu antworten. Abteilungsleiter Jörn Kück trat der Darstellung des IG-Anwalts entgegen. "Wir haben im vergangenen Jahr rund um die künftige Trasse bereits 15 Millionen Euro verbaut", sagte Kück. Unter anderem sei ein Verknüpfungspunkt Richtung Stahlwerke entstanden, auch auf dem Stahlwerkegelände selbst seien vorbereitende Maßnahmen in größerem Umfang realisiert worden. Diese Arbeiten könne man nicht losgelöst vom noch ausstehenden Straßen- und Tunnelbau sehen. "Der Gutachter liegt fachlich verkehrt", zeigte sich Kück überzeugt.

Auch aus seiner Sicht ist freilich schon viel Zeit verstrichen, seit das Planungsrecht für die Weserquerung vorliegt. Dafür gebe es im Wesentlichen zwei Gründe. Zum einen habe der Bund bis 2017 das Ziel verfolgt, für den Tunnel eine privatwirtschaftliche Finanzierung zu finden. Mit der Abkehr von dieser Vorstellung hätten sich auch die Prämissen für das Projekt geändert. Außerdem seien entschädigungsrechtliche Verhandlungen mit den Stahlwerken und einer auf dem Gelände ansässigen Firma sehr zäh verlaufen.

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