Zehntausende Grundstücksbesitzer bekommen dieser Tage Post vom Finanzamt. Inhalt: der Grundsteuerbescheid für 2025. Bei dem ein oder anderen sorgt der Brief für Ärger. Erstmals seit Jahrzehnten wird die Grundsteuer nach einem neuen Verfahren berechnet – was zu einer höheren Besteuerung der eigenen Immobilie führen kann. Doch Widerspruch ist in den meisten Fällen zwecklos, sagt der Immobilienbesitzerverband Haus & Grund.
Wie läuft der Versand der Bescheide?
196.500 Grundsteuerbescheide hat die Stadt Bremen in den vergangenen Tagen verschickt, beginnend Ende vergangener Woche mit Bremen-Nord. Am Mittwoch gingen als letzte die Bescheide für die Grundstücksbesitzer rechts der Weser raus, erklärt Matthias Makosch, Sprecher der Finanzbehörde.
Wie sieht es in den Bremer Umlandgemeinden aus?
Auch in den Bremer Umlandgemeinden läuft der Versand oder ist bereits abgeschlossen. In Stuhr etwa verschickte die Gemeinde bis Ende vergangener Woche 19.900 Bescheide, in Ritterhude waren es 7150.
Müssen die Hausbesitzer höhere Steuern zahlen?
In manchen Fällen ja. Weil die bisher veranschlagten Einheitswerte zur Berechnung der Grundsteuer veraltet waren, hat das Bundesverfassungsgericht 2018 eine Reform verlangt. Dazu mussten alle Grundstücke in Deutschland – insgesamt rund 36 Millionen – neu bewertet werden. Elf Bundesländer, darunter Bremen, richten sich dabei nach dem vom Finanzministerium vorgeschlagenen Modell; fünf Länder, darunter Niedersachsen, wenden eigene Berechnungsmodelle an. Die Grundsteuerreform soll "aufkommensneutral" bleiben, also für die Gemeinden keine höheren Einnahmen mit sich bringen.
Wie sehen die ersten Reaktionen aus?
„Zahlreiche Mitglieder melden sich jetzt in unseren Geschäftsstellen – das Telefon steht nicht mehr still“, sagt der Geschäftsführer des Haus & Grund-Landesverbands Bremen, Ingmar Vergau. Fälle von drastischen Erhöhungen der Grundsteuer sammelt er bereits: Zum Beispiel ein Mehrparteienhaus in der Östlichen Bahnhofsvorstadt – "keine besonders tolle Gegend", so Vergau –, für das sich die Grundsteuer vervierfachen soll. Ein WESER-KURIER-Leser meldete sich aus Bremen-Nord, wo sein 140 Jahre altes Kapitänshaus an einer Hauptverkehrsstraße in Vegesack liegt und ihn jetzt dreineinhalb-mal so viel Grundsteuer kosten soll wie bislang.
Was können Grundstücksbesitzer tun?
Nicht viel. "Natürlich sollte man den Grundsteuerbescheid genau prüfen", empfiehlt Vergau: Stimmen die Angaben zum Grundstück? Wurde der Grundsteuerwert korrekt mit dem von der jeweiligen Gemeinde beschlossenen Hebesatz multipliziert – in Bremen sind das 755 Prozent? "In den allermeisten Fällen sind die Bescheide aber korrekt", sagt Vergau. "Und dann können wir auch nicht empfehlen, dagegen Widerspruch einzulegen." Einspruch wäre gegen den Grundsteuerwertbescheid möglich gewesen, der allen Grundstücksbesitzern auf der Grundlage ihrer Steuererklärung 2023/24 zugestellt wurde. Wer diesem Bescheid nicht innerhalb von vier Wochen widersprochen hat, muss jetzt mit dem Ergebnis leben.
Wie viele Einsprüche gegen den Grundsteuerwertbescheid wurden in Bremen eingelegt?
Gegen jeden fünften Bescheid legten die steuerpflichtigen Grundstücksbesitzer Einspruch ein. Insgesamt sind das 47.900 Fälle, so Finanzsprecher Makosch. Rund 5000 Fälle, in denen die Eigentümer ihre ursprünglichen Angaben korrigiert haben, konnten bereits ganz oder teilweise erledigt werden. "Die Bearbeitung von Einsprüchen gegen die Verfassungsmäßigkeit wurde zurückgestellt, bis hierzu eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt", erläutert Makosch. Bislang seien in Bremen sehr wenige Verfahren vor Gericht anhängig.
Könnte die Grundsteuerreform vor Gericht noch gekippt werden?
Das bleibt abzuwarten. Musterklagen laufen bereits, und der Immobilienbesitzerverband Haus & Grund ist entschlossen, sein Verfahren gegen das auch in Bremen angewendete "Bundesmodell" bis vors Bundesverfassungsgericht zu bringen. "Es kann sein, dass das Verfahren dann geändert werden muss", meint Landesverbandschef Vergau. "Aber das kann Jahre dauern."