Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betruges gegen zwei Mitarbeiter des Bremer Amtes für soziale Dienste. Nach Informationen des WESER-KURIER sollen sie seit zweieinhalb Jahren Geld der Behörde auf eigene Konten überwiesen haben. Der dabei entstandene Schaden beträgt nach derzeitigem Stand rund 418.000 Euro. Im Zuge der Ermittlungen sollen zudem Unregelmäßigkeiten zweier weiterer Mitarbeiter aufgedeckt worden sein. Dabei geht es um Unterstützungsanträge, die unbearbeitet in der Mülltonne landeten.
Laut Staatsanwaltschaft richtet sich der Betrugsverdacht gegen zwei Mitarbeiter der Behörde, einen Mann und eine Frau. Für ihre Betrügereien sollen sie sogenannte Unterhaltsvorschüsse beziehungsweise Ausfallgeld gefälscht haben. Das ist Geld, welches das Amt für soziale Dienste alleinerziehenden Personen auszahlt, wenn der Partner seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt – entweder weil er oder sie dazu finanziell nicht in der Lage ist oder dies aus anderen Gründen verweigert.
Falsche Akten angelegt
Für ihren Betrug sollen die Behördenmitarbeiter eine Vielzahl gefälschter Akten für nicht existierende Personen angelegt und dazu passende Konten eröffnet haben, auf die feste monatliche Beträge geflossen sind, wie Frank Passade, Sprecher der Bremer Staatsanwaltschaft, die betrügerische Vorgehensweise erläutert.
Dies lief seit Januar 2022 so. Die Anklagebehörde ermittelt in 31 Straftaten. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass die Betrüger 31 angebliche Hilfsbedürftige konstruiert hatten. Laut Passade wurden monatlich knapp 13.500 Euro überwiesen. Wie viel Unterhaltsvorschuss oder Ausfallgeld im Normalfall gezahlt wird, hängt nach Angaben der Sozialbehörde vom Alter der Kinder ab. Der Rahmen bewegt sich zwischen 230 und 395 Euro.
Aufgeflogen sind die Betrügereien in der Behörde selbst. Bei einer routinemäßigen Überprüfung soll aufgefallen sein, dass bei den überwiesenen Beträgen nicht – wie in solchen Fällen vorgesehen – das Kindergeld angerechnet worden war. Als die Überweisungen deshalb genauer unter die Lupe genommen wurden, fiel der Schwindel auf. Die Behörde erstattete daraufhin im Juli Anzeige gegen die beiden Mitarbeiter und brachte so die Staatsanwaltschaft auf den Plan.
Die beiden verdächtigten Mitarbeiter wurden dem Vernehmen nach während des laufenden Arbeitsbetriebes und vor den Augen ihrer Kollegen von ihren Vorgesetzten aus den Büros geholt und des Hauses verwiesen. Die Büros wurden anschließend gesperrt und von der Staatsanwaltschaft durchsucht. Beiden Betroffenen ist inzwischen fristlos gekündigt worden.
Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung sei möglich, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt, erklärt hierzu auf Anfrage Lars Hartwig, Vorsitzender des Gesamtpersonalrates für das Land und die Stadtgemeinde Bremen. Zu dem Fall selbst äußert sich Hartwig nicht. Generell fielen Straftaten am Arbeitsplatz, bei der einer Person ein maßgeblicher Schaden zugeschrieben werden kann, unter „wichtige Gründe“ für eine Kündigung.
Die Bremer Sozialbehörde bestätigte am Dienstag auf Anfrage den Betrugsfall im Amt für soziale Dienste, wollte sich dazu aber nicht inhaltlich äußern. „Um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht zu gefährden“, erklärte hierzu Behördensprecher Bernd Schneider. Der Sozialdeputation als dem zuständigen politischen Gremium sei der Vorgang hinter verschlossenen Türen mitgeteilt worden. Auch die unsachgemäße Entsorgung von Dokumenten bestätigte Schneider. Hierzu liefen dienstrechtliche Verfahren gegen zwei Mitarbeiter.