Sebastian Edathy ist juristisch gesehen unschuldig. Das ist das Ergebnis des Verdener Prozesses. Denn nach Paragraf 153 a der Strafprozessordnung kann ein Verfahren gegen Geldauflage eingestellt werden, wenn es die geringe Schuld eines Beklagten zulässt.
Das hat nicht nur der Richter, das hat auch der Staatsanwalt so gesehen. Und somit ist dem Angeklagten Recht widerfahren. Auch wenn es dem Gerechtigkeitsempfinden von so manchem Bürger zuwiderlaufen sollte: Es zeichnet den Rechtsstaat schließlich aus, dass eine strafrechtliche Bewertung nicht mit einer moralischen gleichzusetzen ist. Und auch Sympathie oder Antipathie sind nicht justiziabel. Was für Justitia zählt, das sind einzig Beweise. Und die waren in diesem Verfahren entweder nicht beizubringen oder so dünn, dass auch der Staatsanwalt einer Einstellung zustimmte.
Dass Sebastian Edathy darauf besteht, kein Geständnis abgelegt zu haben – auch das ist vor dem Hintergrund der für 5000 Euro Spende konstatierten Unschuld nachvollziehbar. So bleibt im Dunkeln, was der Ex-Politiker an Widerwärtigkeiten wirklich heruntergeladen hat. Empathie erzeugt sein Verhalten nicht. Doch gestraft ist der ehemalige Hoffnungsträger der SPD sowieso – auch ohne Schuldspruch. Karriere, Ansehen, Umfeld: alles kaputt. Und zwar lebenslang.