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Messerstich am Silbersee Bremerin erhält zwei Jahre auf Bewährung

Zwei Jahre auf Bewährung: So lautet das Urteil des Landgerichts Verden gegen eine 41-jährige Bremerin, die im Februar am Stuhrer Silbersee mit einem Messer auf ihren Mann eingestochen haben soll.
05.09.2022, 17:43 Uhr
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Von Angelika Siepmann / ASI

Verden/Stuhr. Das Thema Tötungsvorsatz war vom Tisch, darüber herrschte Einigkeit. Eine Verurteilung der ursprünglich wegen versuchten Mordes angeklagten Frau sollte „nur“ noch wegen gefährlicher Körperverletzung erfolgen. Hinsichtlich der tat- und schuldangemessenen Strafe klafften die Vorstellungen allerdings auseinander. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte drei Jahre Haft, die keine Aussetzung zur Bewährung mehr ermöglicht hätten, der Verteidiger fand dagegen, ein Jahr reiche aus. Das Landgericht Verden setzte das Strafmaß schließlich genau in der Mitte fest.

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Wegen der am 26. Februar auf dem Campingplatz am Silbersee in Stuhr verübten, glimpflich ausgegangenen Messerattacke auf ihren Ehemann erhielt die 41-jährige Bremerin am Montag zwei Jahre Freiheitsentzug auf Bewährung. Ihr Handeln mit einem „relativ großen“ Messer sei zwar „objektiv gefährlich“ gewesen, betonte die Schwurgerichtskammer. Aber ob sie im fast dunklen Schlafbereich der Holzhütte gezielt und mit großer Wucht in Richtung Oberkörper des Opfers gestochen habe, lasse sich nicht genau konstatieren: „Sie wollte ihn auf jeden Fall nicht töten.“

Der Mann hatte, wie berichtet, auf eigenen Wunsch noch ein zweites Mal ausgesagt und beteuert, er habe damals nicht geschlafen. Auch habe er die Messerklinge, die mehrere Kleidungsschichten durchstochen hatte und etwa drei Zentimeter tief in die Brust eingedrungen war, sofort herausgezogen. Der 38-Jährige hatte zudem, wie jetzt in der Urteilsbegründung erwähnt wurde, „Verständnis für seine Frau bekundet“ und gleichzeitig bei der Kammer um Verständnis für sie geworben. Dem nächtlichen Tatgeschehen waren erneute verbale Auseinandersetzungen über die On-Off-Beziehung, seine Liaison mit einer anderen Frau und die offenbar endgültige Trennungsabsicht vorausgegangen.

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Laut dem psychiatrischen Sachverständigen befand sich die Angeklagte im Zustand erheblicher Steuerungs- und Schuldfähigkeit. Das Gericht berief sich auf das Gutachten, wonach sie in einer emotionalen Ausnahmesituation agierte und zudem unter erheblichem Alkoholeinfluss stand. Für die Tatzeit wurden etwa 2,4 Promille zugrunde gelegt. Die Frau leidet zudem an einer posttraumatischen Belastungsstörung, seit sie vor etwa 17 Jahren „Opfer eines schweren Verbrechens“ wurde, wie es hieß. Sie war in der vergangenen Woche nach rund sechsmonatiger Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt worden. Sie wolle jetzt ein neues Leben ohne ihren Mann beginnen, hatte sie vor Beginn der Plädoyers noch betont. Die Scheidung solle umgehend eingeleitet werden.

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