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Fehlender Brandschutz Dachgeschoss wird geräumt

Oft müssen schlimme Dinge passieren, bevor Behörden handeln. Wie bei den Mehrfamilienhäusern an der Hermann-Ehlers-Straße in Wildeshausen. Erst nach einen Brand wurde die Nutzung des Dachgeschosses untersagt.
03.11.2020, 15:58 Uhr
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Von Martin Siemer

Manchmal mahlen die Mühlen von Behörden recht langsam. Gelegentlich entwickelt sich jedoch auch eine gewisse Dynamik. Vor allem dann, wenn das Behördenhandeln das Leben von Menschen bedroht. So geschehen bei den Mehrfamilienhäusern an der Hermann-Ehlers-Straße in der Kreisstadt Wildeshausen.

Am 9. September berichtete der DELMENHORSTER KURIER über den mangelhaften Brandschutz bei mehreren dieser Häuser und über fehlende Rettungswege. Am 4. Oktober dann kam es zu einem Kellerbrand an der Hermann-Ehlers-Straße 10. Alle Bewohner konnten das Haus unverletzt verlassen. Wohl auch, weil der Brand relativ früh entdeckt wurde und die Feuerwehr so entsprechend schnell eingreifen konnte. Zu einem späteren Zeitpunkt hätte es möglicherweise Verletzte oder gar Tote geben können. Denn für die Bewohner des Dachgeschosses gibt es keinen zweiten Rettungsweg. Ist das Treppenhaus verraucht, kann dieses nicht mehr als Fluchtweg genutzt werden.

Das Bauordnungsamt des Landkreises Oldenburg hat nun – nach dem Brand vom 4. Oktober – die Nutzung der Dachgeschosswohnungen untersagt. Das teilte Peter Nieslony, Leiter des Bauordnungsamtes beim Landkreis Oldenburg, auf Nachfrage unserer Zeitung mit. „Die Untersagung des Bewohnens der Dachgeschosswohnungen passiert nun kurzfristig.“ Die Häuser an der Hermann-Ehlers-Straße wurden in den 1960er-Jahren für die Soldaten der Wittekind-Kaserne und ihre Familien erbaut. Nach den Veränderungen bei der Bundeswehr und dem Aus für die Kaserne wandelte sich das Wohnquartier. Heute leben dort vor allem Menschen, die in den fleischverarbeitenden Betrieben in Wildeshausen und der Region arbeiten.

Um weiteren Wohnraum zu schaffen, wurden Mitte der 1990er-Jahre die Dachgeschosse der linken Häuserreihe ausgebaut. Die Eigentümer verzichteten damals auf einen zweiten Rettungsweg und beteiligten sich stattdessen mit einem Betrag von 300 000 D-Mark an der Beschaffung der ersten Wildeshauser Drehleiter. Dieses Vorgehen ist rechtlich zulässig, auch weil die Dachbereiche ohne Probleme mit der Drehleiter von der Straße aus erreicht werden können.

Anders sieht es dagegen bei den Häusern Nummer acht und zehn auf der anderen Straßenseite aus. Auch hier wurden die Dachgeschosse in den 1990er-Jahren ausgebaut. Allerdings hätten hier Rettungswege eingebaut werden müssen, weil sich die Eigentümer nicht an der Vereinbarung mit der Stadt beteiligten. Diese Rettungswege sind bis heute jedoch nicht vorhanden. Bei beiden Gebäuden kann zudem die Drehleiter der Feuerwehr Wildeshausen nicht eingesetzt werden. Die Rasenfläche vor dem Gebäude ist eingezäunt, außerdem gibt es keine Aufstellfläche für das Hubrettungsfahrzeug. Für diese Flächen gibt es baurechtliche Vorgaben, die unter anderem Größe und die Tragfähigkeit regeln.

Zum anderen ist die Straße, auf der die Drehleiter aufgestellt werden könnte, oftmals mit Autos zugeparkt. Dadurch ergibt sich ein höherer Abstand zum Gebäude, sodass die Reichweite der Drehleiter nicht ausreicht, um die Dachgeschosse zu erreichen. Nach dem Regelwerk Bau- und Planungsrecht Brandschutz für Feuerwehrflächen darf der Maximalabstand höchstens neun Meter betragen. Das ist bei den beiden Häusern nicht einzuhalten.

Eine solche Feuerwehraufstellfläche ist jedoch beim Haus mit der Nummer vier eingerichtet worden. Auch hier wurden jetzt Dachausbauten vorgenommen. Der Investor hatte sich dazu entschieden, auf eine außen liegende Fluchttreppe zu verzichten. Stattdessen soll auch dort der Rettungsweg über die Drehleiter der Feuerwehr realisiert werden. Bei einigen der Mehrfamilienhäuser an der Visbeker Straße und Gisbertzstraße existiert ebenfalls ein drittes Obergeschoss ohne einen zweiten Rettungsweg. Und auch hier gibt es bislang keinerlei Konsequenzen hinsichtlich des nicht ausreichenden vorbeugenden Brandschutzes.

Die Stadt als Träger der Feuerwehr sieht sich übrigens nicht in der Verantwortung, obwohl die Versäumnisse seit Jahrzehnten bekannt sind. „Die Klärung des Brandschutzes ist Gegenstand des jeweiligen Baugenehmigungsverfahrens. Für die Erteilung von Baugenehmigungen ist der Landkreis Oldenburg als Baugenehmigungsbehörde zuständig“, teilte Hans Ufferfilge, Leiter des Fachbereichs Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, auf Anfrage unserer Zeitung mit.

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