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Neuer Entsorgungsvertrag Landkreis Osterholz sucht Mitgesellschafter für Abfallservice

Die Neuausschreibung des 49-prozentigen Geschäftsanteils der Abfallservice Osterholz GmbH steht kurz vor der Entscheidung. Wer wird den Zuschlag erhalten und welche Auswirkungen hat das auf die Müllgebühren?
22.11.2023, 05:00 Uhr
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Landkreis Osterholz sucht Mitgesellschafter für Abfallservice
Von Bernhard Komesker

Die europaweite Neuausschreibung des 49-prozentigen Geschäftsanteils der Abfallservice Osterholz GmbH (Aso) ist gelaufen, bald beginnt die entscheidende Phase. Der Landkreis als Mehrheitseigentümer nimmt um den Jahreswechsel herum die Bietergespräche auf. Mit dem 49-Prozent-Anteil ist ab 2025 der Auftrag zur kreisweiten Abfallsammlung, -verwertung und -entsorgung verbunden, und zwar nach bisherigem Modell, bei dem die Aso alle Leistungen aus einer Hand für Privathaushalte und Gewerbetreibende anbietet und ausführt. Laufzeit: 20 Jahre mit fünf Jahren Verlängerungsoption.

Weil der bisherige Vertrag keine direkte Verlängerung mit der Aso erlaubt, erwirbt der Landkreis vorübergehend die 49 Prozent vom bisherigen Mitgesellschafter, der Bremer Nehlsen AG – eine Transaktion, für die umfangreiche rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung vonnöten war und ist. Werner Schauer, Leiter der Kreisabfallwirtschaft, rechnet mit sechsstelligen Gutachterkosten, die im kommenden Jahr 85 Prozent der gesamten Betriebsrücklage verschlingen dürften. Wer auch immer nächstes Jahr letztlich den Zuschlag erhält, – die Abgeordneten hoffen, dass Nehlsen im Boot bleibt – hat neben dem Anteilspreis auch die Rechtskosten von bis zu 450.000 Euro mit zu finanzieren.

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Läuft alles nach Plan, rutscht die Kreisabfallwirtschaft trotz Schwächung des Eigenkapitals nicht in die Miesen, und höhere Müllgebühren sind deswegen – zumindest vorläufig – ebenfalls nicht nötig. Der defizitäre Wirtschaftsplan 2024, den der zuständige Kreistagsausschuss am einstimmig billigte, darf all das zwar noch nicht abbilden, weil der Deal noch nicht in trockenen Tüchern ist. Nach Schauers Prognosen jedoch schließt der Eigenbetrieb bei erwartetem Verlauf das Jahr 2024 wie auch schon die Vorjahre mit einer schwarzen Null ab.

Müllverbrennung als Kostentreiber

Mit höheren Müllgebühren allerdings ist Schauer zufolge ab 2025 zu rechnen. Dann nämlich werden der CO2-Preis und der Emissionshandel für die Abfallmengen durchschlagen, die letztlich für die Stromerzeugung verbrannt werden. "Das wird ein Batzen sein, der sich bei unseren Entsorgungskosten bemerkbar macht", kündigte der Werksleiter an. Bei der im nächsten Jahr anstehenden Neukalkulation der Müllgebühren für 2025 bis 2027 bleibe der Landkreis gleichwohl "bestrebt, die Gebührenzahler zu schonen und den Anstieg möglichst sanft zu gestalten".

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Nach Wirtschaftlichkeitsreserven für den Betrieb und die Bürger erkundigte sich unterdessen Wilfried Pallasch von der Bürgerfraktion. Beim Blick in die Entsorgungsstatistik hatte der Abgeordnete festgestellt, dass der Wirtschaftsplan kaum die Hälfte der theoretisch möglichen Tonnen-Leerungen zugrunde legt. Pallasch drängte: "Diese Differenz scheint mir recht groß, darüber sollten wir nachdenken." Leerfahrten der Sammelfahrzeuge will der Abgeordnete aus Kostengründen vermeiden; womöglich solle der Landkreis darauf beim Bonus-Malus-System der Müllgebühren reagieren, so Pallasch.

Spürbar im Portemonnaie

Werner Schauer indes will an dem Prinzip festhalten. Dabei ist eine Mindestleerungszahl in der Grundgebühr enthalten; wer die Tonne seltener nutzt, bekommt einige – nicht alle – Leerungen gutgeschrieben. Wer sie hingegen bei jeder Gelegenheit rausstellt, zahlt einen leerungsabhängigen Aufpreis. Schauer sagte, dieser Anreiz zur Müllvermeidung sei jahrelang bewährt und auch gewollt, damit die Bürger das Behältervolumen ausnutzen und die Tonne möglichst nicht schon halb voll leeren lassen. Pallasch befürchtet, der erzieherische Effekt über die Gebühren funktioniere womöglich nur unbefriedigend.

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Tatsächlich ergibt die Abrechnung zum Jahresbeginn insgesamt mehr Gebührennachforderungen als -erstattungen. Per saldo summiert sich daraus eine Einnahme von zuletzt 322.000 Euro. Da das Müllaufkommen inzwischen auf Vor-Pandemie Niveau sinkt, werden für 2023 noch rund 255.000 Euro aus der Überschreitung der Regelentleerungen erwartet. Die gesamten Gebühreneinnahmen belaufen sich dabei im nächsten Jahr auf knapp 8,43 Millionen Euro.

Mehr Restmüll an den Wertstoffhöfen

Die Möglichkeit der Selbstanlieferung von Restmüll an den Wertstoffhöfen erweist sich nach den Worten von Werner Schauer unterdessen zunehmend als Bumerang. Immer mehr Bürger nutzen den Service mutmaßlich auch, um die häusliche Tonne zu entlasten. Während die Abfuhr einer 120-Liter-Tonne bei mehr als 14 Jahresleerungen jeweils 5,57 Euro kostet, werden am Wertstoffhof 3,70 Euro pro angefangene 100 Liter Restmüll verlangt. "Natürlich schicken wir niemanden mit seinem Abfall wieder weg, aber so war das eigentlich nicht geplant", so der Werksleiter.

Zur Sache

Abfallwirtschaft adaptiert neues Logo

Der Landkreis Osterholz hat im Sommer sein Corporate Design mit einem stilisierten blauen Torfkahn grundlegend verändert. In weiten Teilen der Öffentlichkeit hat der Imagewandel zwar keine Begeisterung ausgelöst. Gleichwohl soll das neue blaue Logo nun schrittweise auch bei den verbundenen Betrieben und Gesellschaften des Landkreises eingeführt werden. Die Kreisabfallwirtschaft etwa will es als Teil der Markenfamilie in dunkelgrüner Farbe verwenden, wobei neben dem Schriftzug zusätzlich auch ein Recycling-Logo das Torfkahn-Segel zieren soll: zwei kreisförmig gebogene weiße Pfeile, die gegen den Uhrzeigersinn weisen und so den Gedanken der Kreislaufwirtschaft veranschaulichen. Der Ausschuss stimmte der Entscheidung von Werksleiter Werner Schauer nach kurzer Draufsicht einmütig zu.

Gegenstand des Eigenbetriebs ist Verwaltungsangaben zufolge "die Übernahme sämtlicher abfallwirtschaftlicher Aufgaben im eigenen Wirkungskreis des Landkreises Osterholz. Hierzu zählen die Sammlung und der Transport von Abfällen, die Sortierung und (Vor-)Behandlung von Abfällen, die Verwertung, Beseitigung und Ablagerung von Abfällen sowie die Ermittlung einer kostendeckenden Gebührenerhebung".

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