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Neuigkeit an BBS Verden / Abschluss berufsbegleitend nachholen Ausbildung zum Sozialassistenten

Landkreis Verden. Eine neue Abschlussmöglichkeit gibt es an den Berufsbildenden Schulen (BBS) Verden. Ab dem 1.
08.10.2015, 00:00 Uhr
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Eine neue Abschlussmöglichkeit gibt es an den Berufsbildenden Schulen (BBS) Verden

. Ab dem 1. Februar 2016 kann man sich von ihr in Rotenburg zum Sozialassistenten in Teilzeit ausbilden lassen. Wer in einer sozialpädagogischen Einrichtung arbeitet oder dieses in Zukunft vor hat und keinen Berufsabschluss als staatlich geprüfte Sozialassistent hat, könne die Ausbildung berufsbegleitend nachholen, heißt es von den BBS.

Bei der Ausbildung würden die nötigen Fachkompetenzen für die pädagogische Arbeit mit Kindern vermittelt, schreiben die BBS weiter. Man erhalte auf diese Weise eine berufliche Perspektive in der Bildung und Förderung von Kindern. So ergebe sich die Option für eine dauerhafte Beschäftigung in Kindertagesstätten, insbesondere in Krippengruppen.

Für das Angebot kooperieren die Berufsbildenden Schulen Rotenburg und Verden. Die Teilzeitklasse wird an den BBS Rotenburg eingerichtet und geführt. Eventuell könne auch Unterricht in Verden stattfinden. Informieren können sich Interessierte bei einer Info-Veranstaltung am 12. Oktober an den BBS Verden um 19 Uhr. Auf den Homepages der BBS Verden gibt es einen Flyer und den Anmeldevordruck zum Herunterladen.

In die Teilzeitklasse kann aufgenommen werden, wer die zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogik oder früher die Kinderpflege erfolgreich abgeschlossen hat. Möglich ist es auch für Menschen, die nach Abschluss einer mindestes zweijährigen Berufsausbildung eine dreijährige berufliche Tätigkeit nachweisen können. Wobei es noch weitere Beispiele für eine Qualifizierung gibt, die aber erfragt werden können. Hilfestellung in diesen und anderen Fragen gibt die zuständige Koordinatorin Kerstin Teuber-Engeling (kerstin.teuber-engelking@bbs-verden.de). Der Anmeldeschluss für die anderthalbjährige Sozialassistentenausbildung in Teilzeit ist der 30. Oktober.

Nach Erhalt einer Zusage kann bis zum 1. Dezember ein Antrag auf Gewährung eines Ausbildungszuschusses zur Förderung von Betreuungskräften in Teilzeitausbildung gestellt werden. Dafür ist es erforderlich, dass die berufsbegleitende Ausbildung bis spätestens 2017 abgeschlossen ist.

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