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Landgericht Verden 24-Jähriger muss sieben Jahre und zwei Monate in Haft

Ein Paar hat Freiern Sex gegen Geld versprochen. Doch statt Sex wurden die geschlagen und ausgeraubt. Das Landgericht Verden verurteilte den 24-jährigen Täter nun zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe.
09.02.2022, 19:44 Uhr
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Von Angelika Siepmann

Die drei Opfer waren Anfang November 2020 über die Kontaktbörse in einem Kleinanzeigenportal geködert worden. Am verabredeten, abgelegenen und düsteren Treffpunkt nahe dem Friedhof in Bothel (Kreis Rotenburg) erwartete die Männer aber mitnichten der „gebuchte“ Sex mit noch minderjährigen Frauen, sondern neben dem „Lockvogel“ vor allem ein Gewalttäter. Das Paar hatte es auf den ausgehandelten Liebeslohn abgesehen. Nach der heute 23-jährigen Frau ist nun auch ihr ein Jahr älterer Ex-Partner vom Landgericht Verden zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Erpressung und Körperverletzung

Wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, besonders schweren Raubes sowie versuchten schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verhängte die 10. große Strafkammer am Mittwoch sieben Jahre und zwei Monate Haft gegen den Angeklagten aus dem westfälischen Marl. Seine Mittäterin hatte bereits im Dezember fünfeinhalb Jahre erhalten. Das Verfahren gegen den früheren Freund war wegen Corona-Verdachts kurzfristig abgetrennt worden.

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Maskiert und mit einem Teleskopstock bewaffnet, hatte er zwei der drei Opfer massiv attackiert, nachdem sie sich in Erwartung einer besonderen sexuellen Begegnung per Pkw am vereinbarten Ort eingefunden hatten. Im ersten Fall hatte die Beute 700 Euro betragen. Am zweiten Tattag genügte es quasi, dass der Angeklagte die Scheibe der Fahrertür zertrümmerte, um den „Freier“ zur Herausgabe von 300 Euro zu bewegen. Noch am selben Abend leistete ein Mann Gegenwehr, als der Räuber ihn angriff und auch seine Komplizin Pfefferspray verwendete. Die Durchsuchung des Autos nach Geld blieb erfolglos.

Angeklagter gesteht

Der schon im Ermittlungsverfahren weitgehend geständige Angeklagte, ein aktiver Kampfsportler, hatte die Opfer stets mit dem Hinweis empfangen, sie seien pädophil. In den Kontaktanzeigen waren sexuelle Dienste einer 16-Jährigen angeboten worden. Den Männern sei suggeriert worden, sie könnten sich „möglicherweise der Strafverfolgung“ aussetzen, heiß es in der Urteilsbegründung. Das Paar sei nach einem sorgfältig vorbereiteten, „gewieften“ Tatplan gemeinschaftlich vorgegangen, um seine finanziellen Verhältnisse aufzubessern. Von minderschweren Fällen könne nicht die Rede sein. Dem 24-Jährigen wurden bei der Strafzumessung aber sein umfassendes Geständnis und seine Reue zugutegehalten. Erwähnt wurde auch, dass er den „Ausstieg aus der Neonazi-Szene“ vollzogen haben könnte, wie vom Verteidiger vorgelegte Dokumente nachweisen sollten.

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