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Sitzplätze auf städtischen Plätzen Bremen will Außengastronomie die Pacht erlassen

Wenn Gastronomen in Bremen städtische Flächen für die Außengastronomie nutzen, müssen sie eine Gebühr zahlen. Diese soll ihnen laut dem Bauressort wie im vergangenen Jahr erlassen werden.
06.06.2021, 09:00 Uhr
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Bremen will Außengastronomie die Pacht erlassen
Von Pascal Faltermann

Vorm Haifischbecken im Bremer Steintor sitzen die Gäste in einer Haltebucht zwischen Straßenbahnschienen und Gehweg. Neben der Kneipe Eisen trinken die Stammbesucher ihr Bier auf einer Fläche, auf der zuvor Autos parkten und Fahrradbügel standen. Vor dem Theater Bremen nutzt das Theatro den Platz für die Bewirtung. Der öffentliche Raum wird für die Außengastronomie genutzt. Normalerweise kostet das die Wirte eine jährliche Gebühr. Durch die Corona-Pandemie hatte die Stadt diese Nutzungsgebühren für städtische Flächen im vergangenen Jahr erlassen. Und das soll auch in diesem Jahr wieder der Fall sein.

Ein entsprechender Entwurf werde derzeit mit dem Finanzressort abgestimmt und soll im Juni vom Senat verabschiedet werden, sagt Jens Tittmann, Sprecher der Baubehörde. Durch das Entgegenkommen der Stadt sollen die Wirte entlastet werden. Im vergangenen Jahr sind dadurch den Gastronomen in Bremen insgesamt 220.000 Euro erlassen worden. So solle auch ein Beitrag zu deren Existenzsicherung geleistet werden. Finanziert werden soll der Betrag mit Mitteln aus dem Bremen-Fonds, der von der Stadt für Corona-Hilfen gebildet wurde.

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Eine weitere Hilfe für Betreiber von Restaurants, Kneipen und Cafés in Bremen soll es durch eine unbürokratischere Antragsstellung für die Außenbereiche geben. Wenn Gastwirte Tische, Stühle oder Ähnliches auf öffentlichen oder privaten Flächen nutzen, brauchen sie eine Bau- und Sondernutzungsgenehmigung. Das Verfahren dafür ist laut Bauressort nun vereinfacht worden. Auf der Internetseite www.bauumwelt.bremen.de/info/onlinedienste unter dem Bereich "Bau" steht ein Formular, damit Flächen im öffentlichen Raum genutzt werden können.

Dafür gibt es aber klare Kriterien. So ist die Aufstelldauer auf den Zeitraum bis zum 31. Oktober 2021 beschränkt. Tische und Stühle dürfen nur auf einer entsprechend im Plan festgelegten Fläche angeordnet werden. Durch die herausgestellten Gegenstände darf der Fußgänger-, Auto- oder Radverkehr nicht behindert werden, eine Durchgangsbreite von zwei Metern zum Gehweg muss eingehalten werden. Zusätzliche Stell- oder Werbeschilder, Blumenkübel oder Tresenanlagen dürfen nicht aufgestellt werden. Flucht- und Rettungswege sind genauso zu beachten wie die Belange von Nachbarn – also Lärmschutz, Nachtruhe, Müllvermeidung. Und: Nach Betriebsschluss sind Tische und Stühle wieder wegzuräumen.

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In der Behördensprache geht es um die "Erweiterung von Freisitzflächen im Zusammenhang mit der Genehmigung der Außengastronomie". Mit Freisitzen sind aber keineswegs Hochsitze für Förster oder Jäger gemeint, sondern räumliche oder bauliche Vorrichtungen für einen zeitweisen oder längerfristigen Aufenthalt an der frischen Luft.

Laut dem Bauressort gibt es für das Jahr 2021 im Vergleich zu den Vorjahren nur sehr wenig neue Anträge auf Außengastronomie. Bei bisher acht neuen Anträgen wurde bis März sechs Anträgen zugestimmt. Zwei Anträge mussten abgelehnt werden, da in einem Fall die Verkehrsfläche zu stark eingeschränkt worden wäre und im anderen Fall die Flucht- und Rettungswege nicht mehr zugänglich gewesen wären.

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