Knapp zwei Millionen Euro kalkuliert der Bremer Senat für Ankauf, Akquise und Verwaltung sogenannter Belegbindungen für Mietwohnungen. Bei der Bremer Aufbau-Bank soll noch in diesem Jahr ein Fonds mit 1,875 Millionen Euro bereitstehen. Mit dieser Summe will Bremen sich für 20 Jahre den Zugriff auf bis zu 150 Wohnungen sichern. Diese Wohnungen sollen an Wohnungslose oder geduldete Flüchtlinge vermittelt werden, die dadurch eine Gemeinschaftsunterkunft verlassen können. Entscheidend dabei: Die Bewohner sollen reguläre privatrechtliche Mietverträge mit den Eigentümern abschließen.
Um Vermieter für dieses Vorhaben zu gewinnen, will die Stadt nicht nur einmalig je nach Wohnungsgröße zwischen zehn- und 15.000 Euro für die künftigen Belegungsrechte bezahlen, sondern auch die Mietverträge zusätzlich absichern. So will man den Wohnungseigentümern drei Monatsmieten Mietausfall und zusätzlich den Ersatz von Schäden anbieten. Auch eine vollständige Mietausfallgarantie für fünf Jahre jeweils ab Neuvermietung ist laut Senatsbeschluss möglich. Im Gegenzug muss die Wohnung direkt in vermietbarem Zustand sein, und die Miete darf nicht außerhalb der Richtwerte für die Kosten der Unterbringung liegen. Das wären für eine 50-Quadratmeter-Wohnung für eine Person aktuell rund 470 Euro. Die Wohnung wäre außerdem nicht mehr auf dem freien Wohnungsmarkt verfügbar, sondern würde ausschließlich über die Zentrale Fachstelle Wohnen (ZFW) vermittelt.
Etwa 100 Wohnungen sind für Menschen gedacht, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus oder ihrer Herkunft Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt haben. Das sind zum einen geduldete Flüchtlinge, deren weiterer Verbleib in Deutschland unsicher ist. Damit haben sie kaum Chancen auf dem Wohnungsmarkt. Vielfach leben sie in Gemeinschaftsunterkünften der Wohnungslosenhilfe, weisen allerdings nach Darstellung der Sozialbehörde kaum die sonst typischen Vermittlungshemmnisse von wohnungslosen Menschen auf. Sie benötigen nach Auffassung des Sozialressorts auch kaum oder keine wohnungsbegleitenden Hilfen, sondern schlicht einen besseren Zugang zum Wohnungsmarkt.
Eingeschränkte Chancen am Wohnungsmarkt
Die zweite Gruppe sind Menschen, die aufgrund ihres Alters, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe und ihrer sozialen Lage nur sehr eingeschränkte Chancen am Wohnungsmarkt haben. Auch sie leben vielfach in Gemeinschaftsunterkünften.
Speziell für eine dritte Zielgruppe sind die übrigen 50 Wohnungen vorgesehen, die im Rahmen des Projektes Housing First vergeben werden sollen. Bei dieser Gruppe stehen die individuellen Probleme im Vordergrund. Es sind Menschen, die derzeit auf der Straße leben und häufig aufgrund ihrer psychischen und gesundheitlichen Verfassung nicht in der Lage sind, auch bei intensiver Begleitung durch Sozialarbeiter einen langen Prozess der Wohnungssuche mitzumachen. Die Grundidee von Housing First ist es daher, ihnen direkt einen Wohnraum anzubieten, um dann nach der Anmietung die weiteren Problemlagen anzugehen.
Um die notwendigen Wohnungen zu finden, soll eine neue Vollzeitstelle im Sozialressort eingerichtet werden, die sich vor allem um die Akquise bemüht. Eine Verwaltungskraft mit einer Dreiviertelstelle ist zur Unterstützung vorgesehen. Als Vermieter kommen nicht nur gemeinnützige Träger oder Wohnungsgesellschaften infrage. Auch private Vermieter und Investoren sollen angesprochen werden.
Die Mittel für den Ankauf der Belegrechte und der neuen Stellen sollen nach Möglichkeit innerhalb des bestehenden Ressortbudgets umverteilt werden. Ist das nicht möglich, kommt nach Darstellung des Senats auch der Bremen-Fonds infrage, weil dadurch die engen Gemeinschaftsunterkünfte in der Pandemie entlastet werden.