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Bremer Bürgerinitiative Platanen am Neustädter Deich: Kommt es zu einem Volksentscheid?

Die Bürgerinitiative Platanen am Deich treibt ihren Plan voran, das Volk über den Erhalt der Bäume entscheiden zu lassen. Die Initiative hat ein Volksbegehren auf den Weg gebracht – nun ist der Senat am Zug.
14.11.2022, 05:00 Uhr
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Platanen am Neustädter Deich: Kommt es zu einem Volksentscheid?
Von Felix Wendler

Entscheidet nach jahrelangem Streit letztlich das Volk darüber, ob die 136 Platanen am Neustädter Deich gefällt werden? "Das wäre im Sinne des demokratischen Verständnisses", sagt Gunnar Christiansen, Sprecher der Bürgerinitiative (BI) Platanen am Deich. Ende Oktober haben Christiansen und seine Mitstreiter nach eigenen Angaben rund 24.000 Unterstützerunterschriften für den Erhalt der Bäume an den Landeswahlleiter übergeben. Seitdem seien noch etwa 2000 hinzugekommen. Werden die Unterschriften für gültig erklärt, hätte die BI mehr als fünf Prozent der Bremer Wahlberechtigten von ihrem Anliegen überzeugt. Eine wesentliche Voraussetzung für einen Volksentscheid wäre damit erfüllt – ob es tatsächlich zu einer solchen Abstimmung kommt, ist allerdings noch offen.

Was hat die Bürgerinitiative vor?

Die BI will verhindern, dass die Platanen am Neustädter Deich für den Hochwasserschutz geopfert werden. Anders als das Umweltressort sieht die BI Möglichkeiten, den Hochwasserschutz im gleichen Maße zu gewährleisten, ohne die Bäume zu fällen. Mit den eingereichten Unterschriften hat die Initiative zunächst ein Volksbegehren eingeleitet – eine Vorstufe des Volksentscheids. Um ein Volksbegehren beantragen zu können, sind 5000 Unterschriften notwendig. Die BI musste außerdem einen eigenen Gesetzesentwurf vorlegen, in dem der Schutz der Platanen verankert ist.

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Wie geht es nun weiter?

Der Landeswahlleiter hat den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens und die eingereichten Unterschriften an den Senat weitergereicht. Dieser habe nun zwei Monate Zeit, um über den Antrag zu befinden, erklärt die zuständige Innenbehörde. Christiansen fordert eine schnelle Entscheidung. Wie berichtet, ist die BI der Ansicht, dass die Innenbehörde den Prozess durch unklare Aussagen über die Unterschriften verzögert habe. Nach der Entscheidung des Senats folgt laut Christiansen eine weitere Prüfung durch den Wahlausschuss. Anschließend muss sich die Bürgerschaft mit dem Gesetzesentwurf auseinandersetzen. Lehnt sie ihn ab und stehen mindestens fünf Prozent der Bremer Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift hinter der Forderung der BI, kommt es zum Volksentscheid.

Welche Fragen sind offen?

Nach Auskunft der Innenbehörde ist erst rund die Hälfte der eingereichten Unterschriften als gültig bestätigt worden. Der Rest werde noch geprüft, sagt Christiansen. Weil erfahrungsgemäß rund zwölf Prozent aller Unterschriften ungültig seien, wolle die BI in den kommenden Wochen und Monaten weitersammeln, um die Voraussetzungen für einen Volksentscheid auf jeden Fall zu erfüllen. Neben Einwänden gegen die Stimmen könne der Senat auch die Rechtmäßigkeit des Gesetzesentwurfs infrage stellen, sagt Christiansen. In diesem Fall käme der Staatsgerichtshof ins Spiel – wodurch sich der gesamte Entscheidungsprozess verlängern würde. Genau das ist die Sorge der BI: Sie befürchtet, dass es angesichts der Fristen und möglicher Einsprüche eng werden könnte, den angestrebten Volksentscheid am Tag der Bürgerschaftswahl, dem 14. Mai 2023, abzuhalten. Andere Termine seien prinzipiell möglich, würden aber seiner Ansicht nach deutlich weniger Beteiligung hervorrufen, sagt Christiansen.

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