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Bremer Klage Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit aufgesetztem Parken

Der Bremer Rechtsstreit über das aufgesetzte Parken wird am Donnerstag in Leipzig verhandelt. Das Urteil könnte bundesweite Auswirkungen haben.
05.06.2024, 05:00 Uhr
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Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit aufgesetztem Parken
Von Felix Wendler

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig verhandelt an diesem Donnerstag über einen Bremer Rechtsstreit, der deutschlandweit aufmerksam beobachtet wird. Es geht um die Frage, in welcher Form die Stadt gegen das seit Jahrzehnten etablierte und geduldete Gehwegparken vorgehen muss. Das Urteil könnte die städtische Parkraumplanung maßgeblich beeinflussen.

Worum geht es in dem Rechtsstreit?

Die Kläger sind Anwohner aus Wohnstraßen in Findorff, der Neustadt und dem Viertel. Bei den Straßen handelt es sich um Einbahnstraßen, in denen seit Jahren auf beiden Seiten nahezu durchgehend auf den Gehwegen geparkt wird, ohne dass dies durch Verkehrszeichen geregelt ist. Durch die geparkten Autos bleibt auf den ohnehin schmalen Fußwegen wenig Platz für Fußgänger. Beschwerden der Anwohner bei den Behörden blieben erfolglos, weshalb sie vor Gericht gezogen sind. In den vergangenen Jahren folgten in Bremen Urteile des Verwaltungsgerichts (VG) und des Oberverwaltungsgerichts (OVG), gegen die Kläger und Beklagte Revision einlegten. Deshalb wird nun am BVG verhandelt.

Was haben die Bremer Gerichte entschieden?

Sowohl das VG als auch das OVG haben entschieden, dass die Behörden gegen das Gehwegparken vorgehen müssen. Insbesondere das OVG-Urteil räumt ihnen dabei aber einen größeren Ermessensspielraum ein. „Eine Pflicht der Straßenverkehrsbehörde, unmittelbar gegen die verkehrsordnungswidrig parkenden Fahrzeuge einzuschreiten, besteht nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht“, heißt es. Als Grund wird unter anderem angeführt, dass die Sicherheit der Fußgänger nicht konkret gefährdet sei. Das OVG macht, anders als es sich die Kläger erhofft hatten, keine konkreten Vorgaben, wie und bis wann das aufgesetzte Parken unterbunden werden muss.

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Wie haben die Behörden reagiert?

Bereits seit Juni 2022 existiert ein Vier-Punkte-Plan der Verkehrsbehörde und der Innenbehörde. Die Umsetzung verharrt bislang vornehmlich im ersten Schritt, der die Herstellung der Rettungssicherheit umfasst. Laut einer Vorlage für die Verkehrsdeputation sind die Maßnahmen in den besonders betroffenen Straßen der Stadtteile Mitte und Östliche Vorstadt umgesetzt. Findorff, Neustadt, Walle und Schwachhausen sollen folgen. Das aufgesetzte Parken ist dabei nur ein Teilaspekt – in einigen der Straßen wurde beziehungsweise wird nicht auf dem Gehweg geparkt. Die Behörde betont, nach Priorität vorzugehen. Nach der Rettungssicherheit ist die verbliebene Restgehwegbreite das entscheidende Kriterium. Ob das Vorgehen der Behörden in dieser Form ausreichend ist, wird ein wesentlicher Aspekt des BVG-Urteils sein.

Wie will Bremen die Parkplätze ersetzen?

Je nach Urteil werden kurz- oder langfristig Flächen wegfallen, die jahrelang als Parkraum beansprucht worden sind. Die Beschaffung von Ersatzparkraum ist eine Säule des Konzepts „Parken in Quartieren“, das die Verkehrsbehörde verfolgt. Mögliche Optionen sind laut Vorlage unter anderem das Bewohnerparken, Quartiersgaragen und die Nutzung halb-öffentlicher Parkplätze. In der Vorlage verweist die Verkehrsbehörde auf eine Machbarkeitsstudie, die bis Ende des Jahres abgeschlossen sein soll. Die Opposition kritisiert immer wieder, dass die Planung – insbesondere für Quartiersgaragen – nicht schnell genug vorangehe.

Welche Auswirkungen könnte das Urteil haben?

Das aufgesetzte Parken ist überall in Deutschland verbreitet. Ein Urteil im Sinne der Kläger könnte weitere Klagen hervorrufen und die Kommunen unter Zugzwang setzen. Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin ist bereits am Donnerstag mit einem Urteil zu rechnen.

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