Bremen. Die Debatte um den Standort der Weserburg hat eine neue Wendung bekommen. Das Denkmalamt will die ehemaligen Packhäuser auf der Weserinsel, in denen das Museum residiert, unter Denkmalschutz stellen. Für mögliche Käufer des Gebäudes hätte dies nicht nur Nachteile. Sie könnten davon sogar profitieren – was den Umzug des Museums in die Überseestadt wahrscheinlicher macht.
Bereits im Oktober vergangenen Jahres wollte der Stiftungsrat der Weserburg beschließen, ob das Museum für moderne Kunst auf dem Teerhof verbleibt und das Gebäude umfassend saniert wird oder ein Neubau in der Überseestadt bezogen wird. Im Herbst hieß es dann von Klaus Sondergeld, dem Vorsitzenden des Stiftungsrates, dass die Entscheidung wohl im Frühling fallen werde – und dieser ende bekanntlich erst im Juni.
Als das Gremium am Montag zur Haushaltsberatung zusammenkam, blieb nicht nur die Frage des Standorts ungeklärt. Offen blieb auch, welche Konsequenzen aus der aktuellen Initiative des Landesamts für Denkmalpflege zu ziehen sind: Nach Informationen des WESER-KURIER plant die Behörde, die Weserburg unter Denkmalschutz zu stellen.
„Wir sehen die Weserburg als Denkmal an. Das Gebäude ist für die Stadtgeschichte und das Stadtbild so wichtig, dass wir versuchen wollen, es zu erhalten“, sagt Rolf Kirsch, Leiter der Abteilung Inventarisierung beim Denkmalamt. Der markante Kopf der Teerhofinsel sei einer der letzten Reste des alten Bremer Stadtbilds, für das die zahlreichen Packhäuser an der Weser typisch gewesen seien. Wer sich der Stadt mit dem Schiff näherte, der habe vor allem diese schmalen, giebelständigen Gebäude wahrgenommen, die heute fast vollständig verschwunden sind.
In den verbliebenen ehemaligen Packhäusern auf der Weserinsel residieren heute das Museum für moderne Kunst, das Studienzentrum für Künstlerpublikationen und die Gesellschaft für aktuelle Kunst (GAK). Kurz nach ihrer Errichtung wurden die Häuser 1893 von der Zigarrenfabrik Ad. Hagens Co. erworben.
Das Unternehmen baute wenig später die sogenannte Hagensburg mit zwei markanten neogotischen Tortürmen. Mit dem Einzug der Kaffeerösterei Schilling im Jahr 1923 erhielt der Bau den Namen Weserburg. Im Krieg schwer zerstört, wurde das Gebäude erneut umgebaut. „Trotz erheblicher baulicher Veränderungen hat das Gebäude immer noch einen hohen historischen Wert“, sagt Kirsch.
Sollte die Weserburg offiziell zum Denkmal erklärt werden, hätte das verschiedene Konsequenzen. „Ein Verkauf wäre noch möglich. Die Nutzung wäre jedoch eingeschränkt“, sagt der Denkmalpfleger. Das Gebäude könnte nicht mehr ohne Weiteres abgerissen werden. Ein lukrativer Neubau auf dem Gelände wäre damit ausgeschlossen.
Stiftungsrats-Vorsitzender Klaus Sondergeld, der bis Montag nichts von den Plänen der Denkmalpfleger wusste, hat an einen Abriss ohnehin nicht geglaubt: „Jedem ist klar, dass man mit dem Gebäude aufgrund seiner Geschichte und seiner Lage nicht beliebig verfahren kann“, sagt er.
Ob die Firma Siedentopf, die als Kaufinteressent gilt und dem Museum zugleich ein Grundstück für einen Neubau in der Überseestadt zur Verfügung stellen will, einen Umbau oder Abriss der Weserburg plant, wisse Sondergeld nicht, sagt er. „Unsere Vermutung ist aber, dass der Wert des Gebäudes gerade in seinem Äußeren liegt.“
Kaufinteressenten, die einen Umbau der Weserburg planen, würden sogar davon profitieren, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz stünde. „Ein Käufer könnte bei Umbauten die üblichen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, die es für Baudenkmale gibt“, sagt Kirsch. Dabei hält er es durchaus für denkbar, dass die Weserburg in Zukunft Wohnungen und Büros beherbergt. „Uns geht es in diesem Fall im Wesentlichen um die äußere Figur“, sagt Kirsch. Die Fassade müsste also erhalten bleiben, Umbauten im Inneren des Gebäudes hält er jedoch für bedenkenlos. So könnte die Initiative des Denkmalamts dazu führen, dass das Gebäude zwar gerettet, der Umzug des Museums in die Überseestadt jedoch sogar beschleunigt wird.
Zurzeit werden beim Denkmalamt die Bauakten studiert. Ginge es nach der Behörde, würde schon bald das schriftliche, achtwöchige Unterschutzstellungsverfahren beginnen. Ein Widerspruch der Betroffenen ist möglich. „Dann müsste uns allerdings dargelegt werden, warum die Weserburg kein Denkmal sei. Das stelle ich mir nicht so einfach vor“, sagt Kirsch.