- Wie viele Teststellen gibt es derzeit in Bremen-Nord?
- Benötigen alle Betreiber von Testzentren eine offizielle Genehmigung?
- Gibt es Vorgaben für die Orte, an denen Testzentren betrieben werden dürfen?
- Welche Voraussetzungen und Auflagen müssen Betreiber erfüllen, um ein Testzentrum eröffnen zur dürfen und wer kontrolliert das?
- Welche Vorgaben gibt es für den Test-Ablauf?
- Wie viel verdient ein Anbieter pro durchgeführtem Schnelltest und wie viel pro PCR-Test?
- Wer kontrolliert, ob Auflagen eingehalten werden und wie oft?
Bremen-Nord. Die Zahl der Testzentren wächst rapide. Gab es Anfang Januar in Bremen-Nord noch elf Testzentren, sind es mittlerweile fast doppelt so viele. Viele Testzentren entstehen geballt an einem Ort, zum Teil sind sie nur wenige Meter voneinander entfernt. In anderen Ortsteilen wie Grambke und Farge besteht indes nur ein sehr geringes oder gar kein Angebot. Doch wer entscheidet, wo Testzentren eröffnen dürfen und welche Auflagen müssen Betreiber erfüllen? Fragen und Antworten zu den Teststellen.
Wie viele Teststellen gibt es derzeit in Bremen-Nord?
Derzeit (Stand 3. Februar) gibt es in Bremen-Nord 21 Testzentren. Davon befinden sich sechs im Ortsamtsbereich Blumenthal, neun im Ortsamtsbereich Vegesack und sechs in Burglesum. Drei weitere Teststellen werden von Apothekern an oder in eigenen Räumen betrieben. Die Corona-Ambulanz Bremen-Nord der Kassenärztlichen Vereinigung an der Kaffeestraße bietet keine Schnelltests an. Dort können ausschließlich Patienten mit Krankheitssymptomen nach einer Online-Terminvereinbarung einen PCR-Test machen lassen. Eine Übersicht über bestehende Testzentren und deren Verteilung in der Stadt gibt es auf der Internetseite des Gesundheitsressorts (www.gesundheit.bremen.de/corona/corona-testmoeglichkeiten-32720). Die Übersicht wird mehrmals täglich aktualisiert.
Benötigen alle Betreiber von Testzentren eine offizielle Genehmigung?
Ja, die Gesundheitsbehörde beauftragt die Testzentren. Davon ausgenommen sind Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore und die von der Kassenärztlichen Vereinigung betriebenen Testzentren.
Gibt es Vorgaben für die Orte, an denen Testzentren betrieben werden dürfen?
Die Gesundheitsbehörde macht dazu keine Vorgaben. Die Beauftragung soll aber unter der Maßgabe stattfinden, einer Über- und einer Unterversorgung in einzelnen Stadtgebieten entgegenzuwirken. Für möglichst alle Bremerinnen und Bremern soll es wohnortnahe Testzentren geben. Nach Angaben von Diana Schlee, Pressereferentin im Gesundheitsressort, wird bei der Standortvergabe darauf geachtet, wie viele Testzentren es in der näheren Umgebung oder in den Stadtteilen bereits gibt. In Bremen-Nord gibt es mehrere Orte, an denen Testzentren nur wenige Meter voneinander entfernt eröffnet haben: am Bahnhof Vegesack, an der Bremerhavener Heerstraße und an der Kirchheide.
Welche Voraussetzungen und Auflagen müssen Betreiber erfüllen, um ein Testzentrum eröffnen zur dürfen und wer kontrolliert das?
Es gibt zahlreiche Auflagen, die Betreiber von Testzentren erfüllen müssen. Ein Führungszeugnis wird nicht gefordert. Die Betreiber müssen die Einhaltung umfassender Hygieneregeln, der fachgerechten Lagerung der Medizinprodukte und der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung nachweisen. Gefordert werden zudem Zugangsregeln für die zu testenden Personen zu den Untersuchungsräumen. Für die Probenentnahme bei Schnelltests muss das Personal fachlich geschult sein, bei PCR-Tests muss es einen medizinischen Hintergrund haben. Weitere Auflagen sind unter anderen die Anbindung der Teststation an die Corona-Warn-App, Einhaltung der Dokumentations- und Meldeverpflichtungen sowie der Regelungen für die Freigabe von Testergebnissen. Ob die Voraussetzungen erfüllt werden, kontrolliert die Gesundheitsbehörde.
Welche Vorgaben gibt es für den Test-Ablauf?
Die zu testenden Personen müssen einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Das Personal muss bei der Entnahme, der Aufbereitung und der Analytik des Testmaterials FFP2-Maske und Gesichtsvisier oder Schutzbrille, Handschuhe, einen Schutzkittel oder eine flüssigkeitsdichte Schürze tragen. Die Handschuhe müssen nach jeder Probenentnahme gewechselt werden. Alle Teststellen sind verpflichtet, der getesteten Person das Ergebnis zu bescheinigen – in Papierform oder digital. Die Übermittlung des Ergebnisses und des Testzertifikats muss auch über die Corona-Warn-App angeboten werden.
Wie viel verdient ein Anbieter pro durchgeführtem Schnelltest und wie viel pro PCR-Test?
Die Vergütung pro vorgenommenen Test regelt die Coronavirus-Testverordnung. Derzeit werden 4,50 Euro Sachkosten je Schnelltest vergütet (davor waren es 3,50 Euro; die neue Vergütung gilt rückwirkend ab 1. Dezember 2021 und ist befristet bis 31. Januar 2022). Außerdem gibt es acht Euro je Abstrich inklusive Beratung und Testzertifikat. Je PCR-Test gibt es für die Labordiagnostik 43,56 Euro, bei variantenspezifischem PCR-Test je Einzelfall höchstens 82,96 Euro. Der Verdienst eines Testzentrums hängt vom kaufmännischen Wirken des Betreibers ab, je nach Kosten für unter anderem Miete und Personal sowie Nebenkosten.
Wer kontrolliert, ob Auflagen eingehalten werden und wie oft?
Die Testzentren werden stichprobenartig kontrolliert. Bei Beschwerden wird der Betreiber zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert und der Vorgang wird untersucht. Testzentren, zu denen Beschwerden eingegangen sind, werden statistisch erfasst. Testzentren, bei denen sich Beschwerden häufen, werden priorisiert vom Gesundheitsamt kontrolliert.