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Volksfest in Bremen Wie die Behörde die begehrten Stellplätze für den Freimarkt vergibt

Mehr als 900 Schausteller wollen mit ihren Fahrgeschäften und Imbissbuden auf den Freimarkt, aber auf der Bürgerweide ist nur Platz für rund 300. So entscheidet die Marktverwaltung, wer dabei sein darf.
14.10.2024, 05:00 Uhr
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Wie die Behörde die begehrten Stellplätze für den Freimarkt vergibt
Von Kim Laura Konrad
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Wenn es nach gebrannten Mandeln duftet, die Fahrgeschäfte sich drehen und Menschen mit riesigen Teddybären durch die Innenstadt laufen, dann ist der Freimarkt im vollen Gange. Die Bürgerweide ist vom 18. Oktober bis zum 3. November der Treffpunkt für Adrenalinjunkies, Naschkatzen und Familien. Die rund 300 Stellplätze sind bei den Schaustellern heiß begehrt. Wie entscheidet die Marktverwaltung, wer aufbauen darf?

Bewerben sich die Schausteller jedes Jahr neu?

Ja. "Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich bereits für zukünftige Veranstaltungen zu bewerben", informiert Christopher Schönhagen, Sprecher des zuständigen Wirtschaftsressorts. Die Bewerbungen können im Onlineverfahren gestellt werden und die Vorplanung reicht derzeit bis zur Osterwiese 2027.

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Wie ist der zeitliche Ablauf?

Die Bewerbungsfrist endet am 30. November, im Anschluss sichtet die Marktverwaltung des Wirtschaftsressorts die Bewerbungen. Danach finden Gespräche über die Verfügbarkeit und Tourplanung statt. "Für den Freimarkt 2024 sind 929 Bewerbungen eingegangen, davon konnten 295 Geschäfte zugelassen werden", sagt Schönhagen.

"Im weiteren Verlauf des Jahres müssen dann die Auswahlentscheidungen in den einzelnen Branchen getroffen werden. Nach Fertigstellung der Platzkonzeption wird dann das Beteiligungsverfahren der Schaustellerverbände eingeleitet", erklärt der Sprecher. Die Zulassungen für den diesjährigen Freimarkt seien Anfang Juli versandt worden.

Welche Fahrgeschäfte und Imbiss-Buden müssen jedes Jahr dabei sein?

Laut Schönhagen gebe es kein vorgegebenes "Muss". Eingeplant seien allerdings einige Publikumslieblinge. "Diese haben sich über die Jahre bewährt und werden daher regelmäßig platziert", sagt er. Die Lieblinge sind laut Schönhagen Fahrgeschäfte wie Autoscooter, Breakdancer und das Riesenrad.

Wie hoch ist der Anteil neuer Angebote?

"Die Zulassungsrichtlinie sieht vor, dass ein angemessener Anteil von Geschäften zugelassen wird, die auf der vorangegangenen Veranstaltung nicht dabei waren", sagt Schönhagen. Ein Ziel der Marktverwaltung sei es, eine gute Mischung aus bewährten und neuen Attraktionen zu finden.

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Wer entscheidet, welche Fahrgeschäfte einen Platz bekommen und wo diese aufgebaut werden?

Die Marktverwaltung entscheidet nach den Vorgaben der Zulassungsrichtlinien. Einen Anspruch auf den Standort haben die Schausteller nicht. In den Vorgaben heißt es: "Um ein möglichst ansprechendes und hochwertiges Marktbild zu schaffen, ist vorrangiges Auswahlkriterium die Qualität eines Geschäfts." Kriterien für die Qualität sind die Gestaltung, die Beleuchtung, das Warenangebot oder die Fahrweise sowie die Betriebsführung. "Stehen mehrere Geschäfte gleicher Art und Qualität zur Wahl, so soll der Bewerber/ die Bewerberin bevorzugt werden, dessen Geschäft barrierefrei ist und sodann der Bewerber/die Bewerberin, der/die wiederholt an den von der Stadtgemeinde Bremen veranstalteten Volksfesten oder Märkten teilgenommen und sich bewährt hat."

Gibt es Nachrücker, wenn ein Fahrgeschäft ausfällt?

"Sollte ein (Fahr-)Geschäft ausfallen, wird zunächst aus den fristgerecht eingereichten Bewerbungen ein Ersatzgeschäft ausgewählt", teilt Schönhagen mit. In Ausnahmefällen – sollte kein geeignetes Geschäft zur Verfügung stehen – könnten Geschäfte zugelassen werden, die sich nicht oder nicht fristgerecht beworben haben.

Wie geht die Behörde mit Bitten der Schausteller um?

"Logistische und bauliche Anforderungen zum Betrieb des Geschäfts müssen am jeweiligen Standort erfüllt werden", sagt Schönhagen. Die Schausteller haben individuelle Ansprüche an ihren Standort und bewerten die zugewiesenen Plätze unterschiedlich. Alle Wünsche können von den Organisatoren nicht erfüllt werden.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit den Schaustellerverbänden?

"Im Rahmen eines mehrstufigen Beteiligungsverfahrens werden die beiden Bremer Schaustellerverbände beteiligt. Sie erhalten anonymisierte Planungsunterlagen und werden zur Stellungnahme aufgefordert. Änderungswünsche können berücksichtigt werden", informiert Schönhagen.

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