Man könnte wirklich meinen, wir lebten irgendwo jenseits des Polarkreises, wenn man von Befürchtungen wegen des Lüftens in Klassenräumen hört. Einmal nach 20 Minuten die Fenster aufzureißen, wird bei unseren Kindern kaum Erfrierungserscheinungen hervorrufen. Schon gar nicht in Zeiten des Klimawandels, der uns in den verflossenen Jahren ohnedies eher milde Winter beschert hat.
So richtig ernst kann man die warnenden Stimmen denn auch nicht nehmen. Warm anziehen, lautet der lapidare Tipp aus der Behörde. Kaum anders klingt, was der Zentralelternbeirat zu sagen hat, wenn er auf das Thema angesprochen wird. Aber das ist noch nicht alles, es geht auch darum, wie man richtig lüftet. In Berlin scheint es da noch einigen Nachhilfebedarf zu geben: Lehrer und Schüler sollen trainieren, wie man es richtig macht – zum Querlüften gehören eben immer zwei Fenster.
Am besten, man stellt die Ohren auf Durchzug, wenn es ums Lüften geht. Es ist schließlich nur ein Bestandteil des Maßnahmenpakets, wenn es um Schule in Zeiten der Pandemie geht. Mindestens ebenso wichtig, wenn nicht wichtiger ist der Maskenschutz und die Frage, wann und für wen er zu gelten hat. Auffallend ist dabei, dass die Behörden sich zwar gern auf die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) berufen, ihnen aber nur teilweise folgen, wenn es um die geeigneten Maßnahmen im Schulbetrieb geht.
Maskenschutz auch in der Grundschule
Nehmen wir den Maskenschutz im Unterricht: Er müsste laut RKI bei einem Inzidenzwert von über 50 auch in der Grundschule und in der Sekundarstufe I gelten. Ebenso verhält es sich bei der Verkleinerung der Klassen durch Unterricht in Halbgruppen. Beim aktuellen Infektionsgeschehen müsste diese Maßnahme längst ergriffen worden sein.
Dass die Bundesländer so zurückhaltend bei der Umsetzung des RKI-Gesamtpakets agieren, scheint indessen seine guten Gründe zu haben. Ganz offenbar handelt es sich nicht um eine Form von Behördenrenitenz, sondern um eine Frage der praktischen Machbarkeit. Zumal es dabei ja auch nicht nur darum geht, wie die Schulen Unterricht in Halbgruppen am Vormittag und Nachmittag umsetzen können. Sondern auch, wie berufstätige Eltern die Betreuung ihrer Kinder regeln. In einer Sache dürften sich aber alle einig sein: Dass alles getan werden muss, um komplette Schulschließungen zu verhindern.