Die einen Menschen suchen ihn dringend, andere Akteure lassen ihn ungenutzt: Wohnraum ist knapp und Leerstand deshalb ärgerlich. Das Aktionsbündnis Menschenrecht auf Wohnen hat sich auf seiner jüngsten Sitzung über die Situation leer stehender Wohnungen und Häuser in Bremen informiert.
„Leerstand ist nicht gleich Leerstand“, erzählte dazu Arne Sünnemann, Abteilungsleiter Regional- und Stadtentwicklung, Stadtumbau und Wohnungswesen der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung. „Da ist einerseits Leerstand, der Wohnraum und vermietbar ist. Und anderseits gibt es Leerstand, der nicht vermietbar ist, Schrottimmobilien etwa.“ Insgesamt habe Bremen aber eine geringe Quote an Wohnraum, der dem Mietmarkt entzogen ist. „1,7 Prozent ist die Leerstandsquote in Bremen.“ Dagegen stehe aber eben Wohnraum, der nicht mietmarktfähig ist. „Es kann aber nicht sein, dass Leerstand, etwa durch Spekulation, dem Mietmarkt nicht zur Verfügung steht“, meinte er. "Doch das ist in Bremen eher nicht so. Wir haben nicht die Kenntnis, dass es relevante Spekulationsmaßnahmen gibt. Wir haben es häufig mit sehr kleinteiligen Eigentumsstrukturen zu tun und nicht mit den Großen oder Hedgefonds. Und die Großen kennen wir.“
Handhabe gegen Leerstand
Mit dem im Juli 2021 in Kraft getretenen Wohnraumschutzgesetz widmet sich die Stadt Bremen unter anderem dem Leerstand von Wohnraum: „Wir haben eine Handhabe, wenn Wohnraum länger als sechs Monate ununterbrochen leer steht. Doch zunächst müssen wir mit mildesten Mitteln vorgehen, also dem Einverständnis des potenziellen Vermieters.“
In Bremen habe er in den vergangenen zwei bis drei Jahren 270 Objekte untersucht, wo vermutet werden konnte, dass sie leer stehen. 40 bis 50 Wohnungen konnten dadurch bereits dem Wohnungsmarkt zugeführt werden, 70 Fälle seien aufgrund von Unbewohnbarkeit abgeschlossen. Zusammen mit dem Ordnungsamt nehme er alle Fälle auf, die ihm gemeldet werden würden. Dazu gehöre sowohl das sogenannte Koschnick-Haus in Gröpelingen ebenso, wie das gepflegte Einfamilienhaus. „Die Besitzer kontaktiere ich dann und die antworten dann auch“, erzählte Ralph Strodthoff von der Baubehörde. „Wohnraum muss genutzt werden, doch das heißt aber nicht nur Vermietung, sondern auch etwa die Nutzung als Ferienwohnung.“ Und er stellte klar: „Wenn dort Möbel drin stehen und dort jemand gemeldet ist, kann ich diesen Menschen den Wohnraum nicht entziehen. Nur, wenn de facto erkennbar ist, dass in der Wohnung kein Wohnen stattfindet, kann ich handeln.“
Frist von 18 Monaten
Nach einem Bericht eines Aktiven im Aktionsbündnis, der von einem Haus erzählte, dessen Wohnungen seit Jahren leer stehend renoviert werden, sagte Ralpf Strodthoff: „Pro Wohnung hat man 18 Monate Zeit, sie zu renovieren, ansonsten ist es Zweckentfremdung.“