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Elektromobilität im Bremer Norden Die Skepsis bleibt

Seit Anfang des Monats gibt es auch in Vegesack und Burglesum die Möglichkeit, Elektroroller auszuleihen. Doch bei Beiratsvertretern stößt das neue Angebot auf Kritik. Sie fordern weitere Parkververbotszonen.
15.03.2022, 12:30 Uhr
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Die Skepsis bleibt
Von Aljoscha-Marcello Dohme

Elektroroller nehmen, mit der App entsperren und losfahren: Was in der Stadt bereits seit fast drei Jahren möglich ist, geht seit Anfang des Monats nun auch in Vegesack und Burglesum. Insgesamt 250 Scooter hat das Berliner Start-up Tier auf die beiden Nordbremer Stadtteile verteilt. Doch die Beiräte sehen das Angebot bisher skeptisch.

Grundsätzlich setzt der Verleiher auf das sogenannte Free-Floating-System. Das bedeutet, dass die Roller an vielen Stellen im Stadtgebiet abgestellt werden können. Aber eben nicht an allen. "Gemeinsam mit der Stadt Bremen und dem Vegesacker Beirat haben wir Parkverbotszonen festgelegt, in denen das Ausleihen von E-Scootern nicht beendet werden kann", sagt Patrick Grundmann, Sprecher von Tier. "Parkverbotszonen befinden sich in Parkanlagen und in der Nähe von Gewässern und sind in der Tier-App klar erkennbar." Darüber hinaus seien auch Kleingartenanlagen, sehr enge Straßen, Fußgängerzonen sowie Friedhöfe als Abstellflächen tabu. Gleiches gelte für das Gebiet um die Schönebecker Aue.

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Darüber hinaus können aber auch einzelne Straßenzüge als Parkverbotszone ausgewiesen werden. Dazu zähle etwa die Lindenstraße. Grund dafür sei der alte Baumbestand entlang der Straße, der dazu führe, dass es sowohl auf dem Fußweg als auch auf dem Radweg schon ohne einen parkenden Roller teilweise sehr eng sei. "Hinzu kommt, dass der Radverkehr dort in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat. Es wäre somit kein Platz vorhanden, der für die E-Scooter als Abstellfläche geeignet wäre", so der Unternehmenssprecher. 

Die Parkverbotszonen könnten allerdings jederzeit angepasst oder um neue erweitert werden. "Das erfolgt dann auf Anfrage der Ämter, mit denen wir im engen Austausch stehen", sagt Patrick Grundmann. 

Den Bedarf an weiteren Parkverbotszonen sieht Vegesacks Beiratssprecher Torsten Bullmahn (CDU) für gegeben. "Mir fällt immer wieder auf, dass die Roller mitten auf Fuß- und Radwegen abgestellt werden", sagt er. "Dadurch besteht die Gefahr, dass etwa ein Rollstuhlfahrer den Fahrradweg nehmen muss, um dem Scooter ausweichen zu können. Und das ist nicht in Ordnung." Deshalb müsse der Anbieter hier noch einmal nachbessern.

Der Gedanke, dass die Roller nicht nur an bestimmten Stationen, sondern nahezu an allen Orten abgestellt werden können, sei grundsätzlich richtig, findet Bullmahn. Nur so sei das Angebot für die Nutzerinnen und Nutzer attraktiv. Dennoch dürften die Scooter nicht zu einem Hindernis für andere Verkehrsteilnehmer werden. Deshalb müsse es eine Regelung geben, die insbesondere schmale Wege als Abstellfläche ausschließt.

Die Breite von Wegen beschäftigt auch den Burglesumer Beiratssprecher Martin Hornhues (CDU). Er verweist in diesem Zusammenhang auf eine Verordnung, die Elektroroller auf Gehwegen nur dann zulasse, wenn mindestens 1,80 Meter des Weges noch frei sind. "Wenn das die Regel ist, hätten die Roller an vielen Ecken gar nicht aufgestellt werden dürfen", sagt er. Ein Beispiel dafür sei die Lesumer Heerstraße. Dort habe er lediglich eine Gehwegbreite von 1,50 Metern gemessen. Hinzu käme zwar der rotgepflasterte Weg, doch der sei als Fahrradweg gedacht. "Also dürften dort keine Roller abgestellt werden", stellt Hornhues fest.

Doch das ist für den Christdemokraten nicht der einzige Kritikpunkt. "Um die Rahmenbedingungen kennenzulernen, habe ich eine Testfahrt gemacht", erzählt er. "Ich kann mich anmelden und damit fahren, ohne dass mir die genauen Regeln zum Parken mitgeteilt werden." Das habe zur Folge, dass die Scooter auch dort stehen, wo sie gar nicht stehen dürften. "Viele stellen die Roller zwar so weit wie möglich rechts am Gehweg ab", so der Burglesumer. "Aber es gibt auch welche, die parken die Roller quer über den Gehweg."

Um dem entgegenzuwirken, müsse es eigentlich Markierungen auf den Gehwegen geben, damit die Nutzer sehen können, wo sie die Roller abstellen dürfen, findet er. Grundsätzlich seien auch die Flächen neben Haltestellenhäuschen geeignet. "Dort stehen die Scooter nicht im Weg", sagt Hornhues. "Außerdem ist so auch automatisch gegeben, dass mindestens 1,80 Meter des Weges frei bleiben."

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In der kommenden Woche wollen sich die Fraktionen in Burglesum noch einmal genauer mit den Scootern befassen. Am Dienstag steht das Thema auf der Tagesordnung der nächsten Beiratssitzung. "Wir haben die Behörde sowie einen Vertreter von Tier eingeladen", berichtet Martin Hornhues.

Um ein Verleihangebot in den Stadtteilen aufbauen zu können, benötigen die Unternehmen eine Genehmigung der Innenbehörde. Die legt auch fest, wo das Fahren mit Elektrorollern erlaubt ist und wo nicht. "Dieses Verbot ergibt sich aber aus der entsprechenden Beschilderung und richtet sich an die Nutzerinnen und Nutzer", sagt Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD).

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