Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Nordbremer Parks Wild wachsendes Obst: Die Regeln fürs Pflücken

Wo darf wild wachsendes Obst in Nordbremer Parks gepflückt werden, welche Mengen sind erlaubt und was steht im Gesetz – ein Überblick für Sammler, die es auf Früchte vom Baum und Busch abgesehen haben.
30.06.2025, 17:45 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Von Jörn Hildebrandt

Die Verlockungen sind groß: In vielen Parks sowie Natur- und Landschaftsschutzgebieten, aber auch an Weg- und Straßenrändern leuchten leckere, schwarze Brombeeren in Gebüschen – und auf Wiesen stehen Reihen von Apfelbäumen, an denen schon die reifen Früchte hängen. Doch wann ist es erlaubt, wild wachsendes Obst zu pflücken und wann nicht?

Die gesetzlichen Regelungen sind relativ klar: Auf öffentlichen Flächen ist das Pflücken erlaubt, wenn es in geringen Mengen für den Eigenbedarf geschieht. Die sogenannte Handstraußregel in Paragraf 39, Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes gilt für Blumen, aber auch für Gräser, Farne, Moose, Flechten, Pilze, Tee- und Heilkräuter, Zweige und auch Früchte.

Bei Blumen darf nur so viel gesammelt werden, wie zwischen Daumen und Zeigefinger passt. Bei Pilzen entspricht zum Beispiel eine geringe Menge in etwa einem gesammelten Korb zum eigenen Verzehr beziehungsweise ein bis zwei Kilogramm pro Person und Tag. Und auch bei wilden Früchten sind nur geringe Mengen für den persönlichen Bedarf erlaubt. Der Verkauf ist verboten. Und die Früchte müssen pfleglich entnommen werden.

„Bisher hatten wir in unserem Park nichts gegen das Sammeln von Früchten einzuwenden“, sagt Rainer Frankenberg, Vorsitzender des Fördervereins Wätjens Park. Dort befinden sich derzeit drei Streuobstwiesen, in denen vorwiegend Apfelbäume wachsen. „Es gab bisher nur einen Fall, bei dem wir die Polizei gerufen haben – als nämlich ein Lieferwagen in der Nähe der Obstbäume hielt und offenbar in großem Maßstab Äpfel gesammelt werden sollten“, sagt Frankenberg.

Lesen Sie auch

Mit der großen Menge von Äpfeln, die jedes Jahr in Wätjens Park anfallen, würden vom Förderverein auch Kindergärten unterstützt. In diesem Parkgelände zwischen Vegesack und Blumenthal wachsen jedoch vor allem an den Wegrändern zahlreiche Brombeeren, und als Besonderheit in den Waldbeständen sogar Esskastanien, die in Norddeutschland eher selten sind, da sie ihren Verbreitungsschwerpunkt in wärmeren Gebieten haben. „Auch sie werden in Wätjens Park gern geerntet“, sagt Vereinsvorsitzender Frankenberg.

Auf Privatgrundstücken ist hingegen das Sammeln von wild wachsenden Früchten ohne Genehmigung des Eigentümers verboten, sogar wenn die Früchte über die Grundstücksgrenze hängen. Und in Naturschutzgebieten und Nationalparks gilt für Wildobst ein generelles Sammelverbot.

„In Bremen-Nord befindet sich der Friedehorst Park in St. Magnus im Besitz der Stiftung, ist also Privatbesitz“, sagt Timo Koschnik vom Marketing der Stiftung Friedehorst Park. Auf dem Gelände wurden zum Beispiel im Rahmen eines Klimaprojekts Streuobstwiesen angelegt, um Produkte aus der Region zu fördern. Auf solchen Privatflächen ist das Pflücken der Äpfel jedoch erlaubt, wenn die Besitzer die Bestände mit gelben Bändern markiert haben. So signalisieren die Eigentümer, dass sie nicht die gesamte Ernte sammeln und verzehren können.

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)