Die Kinder und Jugendlichen, die am 5. September in einer Straßenbahn auf eine Transfrau einschlugen, haben ihr das Nasenbein gebrochen. Sie musste anschließend in einem Krankenhaus ambulant behandelt werden. Zudem wurde bei dem Angriff ihre Brille stark beschädigt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu dem Überfall sind nach wie vor nicht abgeschlossen. Auf Bitte der FDP hat die Innenbehörde aber jetzt einen schriftlichen Bericht mit Details zu der Attacke vorgelegt.
"Nach derzeitigem Ermittlungsstand war die Geschädigte für die Tätergruppierung aufgrund ihrer optischen Erscheinung augenscheinlich als transidente Person erkennbar", heißt es in dem Bericht, der am Mittwoch in der Innendeputation vorgestellt wird. Die Täter hätten sie daraufhin vulgär beschimpft und sie aufgefordert, ihre Perücke abzunehmen. Da es bislang keine weitere erkennbare Vorbeziehung zwischen der Betroffenen sowie der Tätergruppierung gab, sei von einem "transfeindlichen Motiv" der Täter auszugehen.
Der Polizei Bremen sind bislang zehn Personen bekannt, die als Zeuginnen oder Zeugen des Angriffs Angaben gemacht haben, beziehungsweise sich dafür zur Verfügung gestellt haben. Anhand der zur Verfügung stehenden Videoaufzeichnungen aus der Straßenbahn lassen sich drei Personen feststellen, die der Geschädigten zur Hilfe eilten und in das Geschehen eingriffen. Aber auch in der Gruppe der Jugendlichen gab es Personen, die in die Auseinandersetzung eingriffen und die Geschädigte nicht attackierten.
Ob sie der Transfrau tatsächlich helfen wollten oder anderes im Sinn hatten, lasse sich aufgrund der diffusen und unübersichtlichen Gesamtsituation jedoch nicht sicher nachvollzogen. Der Straßenbahnführer konnte den Überfall, der sich hinten in der Bahn abspielte, nach eigener Aussage nicht wahrnehmen. Die Videoaufnahmen aus der Bahn sind Gegenstand der strafrechtlichen Ermittlungen.
Die Frage der FDP, ob Straftaten gegen queere Menschen statistisch besonders erfasst werden, um hieraus entsprechende Rückschlüsse für die Kriminalitätsprävention ziehen zu können, verneint die Innenbehörde. In der jährlich veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik würden Straftaten gegen queere Menschen nicht gesondert erfasst. Der Bremer Senat beabsichtige jedoch, ab 2023 die Landesdaten zur politisch motivierten Kriminalität zeitgleich mit der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes zu veröffentlichen und hierbei queerfeindliche Straf- und Gewalttaten gesondert auszuweisen.
Für die polizeilichen Ermittlungen im Kontext der Hasskriminalität wurde allerdings eine Sonderzuständigkeit in der Abteilung Staatsschutz der Polizei eingerichtet. Auch bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven würden Straftaten gegen queere Menschen priorisiert und mit besonderer Sensibilität in den jeweils zuständigen Dienststellen bearbeitet. Eine Sonderzuständigkeit sei in diesem Deliktfeld bei der Ortspolizeibehörde aufgrund der ausgesprochen geringen Fallzahl jedoch nicht angezeigt.