- Handelt es sich um einen Einzelfall?
- Welche Gefahren drohen?
- Wer bezahlt die Einsätze?
- Was rät die DLRG?
- Ist das Baden in der Weser erlaubt?
Nach einem Sprung von der Bürgermeister-Smidt-Brücke in die Weser ist ein 32-jähriger Mann am Dienstagnachmittag tot aufgefunden worden. Das teilte die Polizei am Mittwochvormittag mit. Wie berichtet, war der Mann am Sonnabend gegen 22.30 Uhr von der Innenstadtbrücke gesprungen und nicht wieder aufgetaucht – laut Aussagen von Passanten und eines 44-jährigen Begleiters habe es sich um eine Mutprobe gehandelt. Am Dienstag hatte ein Passant schließlich die Leiche des Mannes in der Weser entdeckt.
Handelt es sich um einen Einzelfall?
Dass Menschen von den Weserbrücken springen, komme in den Sommermonaten bei hohen Temperaturen immer mal wieder vor, berichten Polizei und der Bremer Landesverband der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). Genaue Zahlen kann auch die Feuerwehr nicht nennen – etwa 25 bis 30 Einsätze mit dem Stichwort "Person im Wasser" verzeichne man jährlich. Dazu zählten neben Brückenspringern auch Bade- und Bootsunfälle, erklärt Christian Patzelt, Sprecher der Feuerwehr Bremen. "Einsätze nach Brückensprüngen haben wir jedes Jahr", sagt DLRG-Sprecher Philipp Postulka. Am Sonntagabend, einen Tag nach dem Vorfall auf der Bürgermeister-Smidt-Brücke, seien zwei Personen von der Teerhofbrücke in die Weser gesprungen. Der Sprung sei in diesem Fall glimpflich ausgegangen; die DLRG sei angerückt, aber habe nicht eingreifen müssen. Matthiesen zufolge sind Todesfälle und schwere Verletzungen eher die Ausnahme. Er betont aber auch: "Das Springen von den Brücken ist lebensgefährlich und verboten."
Welche Gefahren drohen?
Schon die Wucht des Aufpralls könne schwerste Verletzungen verursachen, erklärt Patzelt. Die starke Strömung sei auch für geübte Schwimmer ein großes Problem, sagt Postulka. Zudem ist die Weser eine Seeschifffahrtsstraße: "Ein Binnenschiff kann nicht mal eben anhalten. Wenn die Besatzung jemanden im Wasser sieht, ist es meistens schon zu spät", erklärt der DLRG-Sprecher. Bei Niedrigwasser und vor allem an den Rändern bestehe auch die Gefahr, dass der Springer auf den Flussboden aufschlage – Wirbelsäulenverletzungen und Querschnittslähmungen könnten die Folgen sein, so Postulka. Auch der Temperaturunterschied sei gefährlich: "Am Wochenende waren es etwa 30 Grad, die Weser hatte vielleicht 20 Grad. Wer von der Brücke springt, kühlt sich vorher in der Regel nicht ab. Das kann zu massiven Kreislaufproblemen führen." Das gelte umso mehr, wenn die Person alkoholisiert sei – was bei den Brückenspringern laut Matthiesen nicht ungewöhnlich ist. Im Fall des 32-Jährigen gibt es dazu bislang keine Informationen.
Wer bezahlt die Einsätze?
Ein Einsatz koste enorme Ressourcen, sagt Postulka – auch in Fällen, in denen niemand zu Schaden komme. Feuerwehr, Polizei und DLRG rücken im Ernstfall mit Rettungsbooten, Suchtrupps und Tauchern an. Ein mehrstündiger Einsatz mit 20 Einsatzkräften und vier oder fünf Fahrzeugen könne "einige Tausend Euro" kosten, rechnet Patzelt vor. Handele es sich nachweislich nicht um einen Unfall, zahle der Verursacher. Postulka ärgert sich über die "fehlende Gefahrenabwägung" der Leute. "Unsere ehrenamtlichen Helfer stehen nachts auf, fahren zum Einsatzort und zwängen sich in die Neoprenanzüge, weil jemand aus purem Leichtsinn von der Brücke gesprungen ist", sagt er.
Was rät die DLRG?
Postulka verweist auf die Baderegeln, die auf der DLRG-Webseite in verschiedenen Sprachen verfügbar sind. Dort heißt es unter anderem: "Springe nur ins Wasser, wenn es frei und tief genug ist." Das gelte auch in Seen, betont Postulka. Im Sommer sind regelmäßig Badegäste zu beobachten, die von der Fußgängerbrücke zwischen Kleiner Weser und Werdersee ins Wasser springen. "Machen Sie das nicht", warnt der DLRG-Sprecher. Der Werdersee sei ohnehin nicht sehr tief und außerdem voller Unrat – bei der letzten Tauchaktion habe man 18 Fahrräder geborgen, auch Einkaufswagen und E-Scooter würden dort versenkt. Die Gefahr, sich bei einem Sprung an den nicht sichtbaren Hindernissen zu verletzen, sei nicht zu unterschätzen. Ihm sei mindestens ein Sprung bekannt, der mit einer Querschnittslähmung geendet habe.
Ist das Baden in der Weser erlaubt?
Ja, allerdings gibt es viele örtliche Ausnahmen. Das Baden im Fahrwasser ist grundsätzlich verboten, von Brücken, Wehren, Schiffs- und Fähranlegestellen muss Abstand gehalten werden. Die genauen Regeln sind auf der Webseite der Umweltbehörde einsehbar. "Wir lehnen das Baden in der Weser grundsätzlich ab, weil es zu gefährlich ist", sagt Postulka. "Man geht einen Schritt zu weit und ist in der Strömung, gegen die man kaum ankämpfen kann."