- Was taugt das Angebot von Aldi, das es ab 1. Juni gibt?
- Kann der Vermieter ein solches Balkonkraftwerk verbieten?
- Wie entwickeln sich die Preise?
- Wie funktioniert ein solches Balkonkraftwerk?
- Was soll sich durch die neue Richtlinie ändern?
- Wer haftet, wenn ein Solarmodul doch mal vom Balkon kracht?
- Was lässt sich mit so einer Anlage einsparen?
Ab Donnerstag soll es bei Aldi Nord in jeder Filiale erhältlich sein: Ein Solarkraftwerk für den Balkon für 469 Euro. Was die Anlage taugt, warum eine solche Anschaffung Sinn macht, und wie der Gesetzgeber in Zukunft die Hürden für den Betrieb auf den Balkon senken möchte.
Was taugt das Angebot von Aldi, das es ab 1. Juni gibt?
Die Energieexpertin der Bremer Verbraucherzentrale, Inse Ewen, beobachtet seit einiger Zeit die Angebote für Balkon-Solaranlagen, die inzwischen auch beim Discounter zu haben sind: "Die sogenannten Wechselrichter der Anlagen haben meist eine Maximalleistung von 600 Watt, die Module dürfen durchaus mehr Leistung haben. Wenn ein Modul eine Leistung zwischen 350 und 400 Watt hat, ist es definitiv besser als 175 Watt." Damit zeigt Ewen gleichzeitig die Abstriche beim Aldi-Angebot: Dort hat ein Paneel eine Leistung von bis zu 175 Watt – zusammen gerechnet also bis zu 350 Watt. Laut Verbraucherzentrale haben die Module bei den Angeboten oft nur 300 Watt Leistung und weniger.
Kann der Vermieter ein solches Balkonkraftwerk verbieten?
Die Gesetze sollen so geändert werden, dass Vermieter ihren Mietern kaum noch die Installation einer solchen Anlage verbieten können. Allenfalls, wenn es die baulichen Gegebenheiten überhaupt nicht zulassen oder technische Risiken bestehen, könnte ein Verbot greifen. Ebenso soll das Wohnungseigentumsgesetz geändert werden. Balkonkraftwerke sollen in Zukunft zu den „privilegierten Maßnahmen“ gehören. Dadurch können die anderen Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft grundsätzlich Balkonkraftwerke nicht einfach ablehnen. Der Verband "Wohnen im Eigentum" begrüßt diese Änderung. Deren Rechtsreferent Michael Nack sagt: "Im Idealfall könnte die Hausverwaltung proaktiv bei allen Wohnungsbesitzern nachfragen, wer eine solche Anlage haben möchte, um am Ende baugleiche Modelle zu haben." Zumindest kann es sein, dass hier in Zukunft auch die Hausverwaltungen stärker gefragt seien als bisher.
Wie entwickeln sich die Preise?
Inse Ewen sagt: "Noch vor einem halben oder dreiviertel Jahr waren diese Balkonkraftwerke überhaupt nicht zu bekommen, oder haben noch deutlich über 800 Euro oder 1000 Euro gekostet."
Wie funktioniert ein solches Balkonkraftwerk?
Die Solarpaneele werden am Balkon angebracht, ein Kabel wandert in die Steckdose und so kommt der Strom ins Netz in der Wohnung. Doch wichtig sei die richtige Befestigung. "Bei so einigen Angeboten im Netz, auch denen von Discountern, kann man sich passend zum Balkongeländer die richtige Befestigung aus mehreren aussuchen, oder es werden gleich mehrere mitgeliefert", erläutert Ewen. Einfach nur Kabelbinder sollten das nicht sein. Notfalls kommen Zusatzkosten für die sichere Anbringung hinzu.
Viele Energieversorger fordern momentan noch eine besondere Energiesteckdose statt des herkömmlichen Schukosteckers. Doch laut Ewen werden die meisten Geräte derzeit mit Schukostecker angeboten. Für die Energieexpertin der Verbraucherzentrale ist dieser Aspekt noch eine Grauzone: "Bundesweit gibt es einige Energieversorger, die den herkömmlichen Schukostecker inzwischen akzeptieren, zum Beispiel in Freiburg. In Bremen ist es jetzt fast möglich." Die Verbände aus der Solarinitiative hätten darum gekämpft: "In dem Antrag ist eine Formulierung enthalten: Der Eigentümer des Geräts sichert zu, dass alles ordnungsgemäß installiert ist." Bedeutet für den Eigentümer: Eine WLAN-Steckdose wird gefordert, aber ein Schukostecker ist nicht erlaubt." Eine neue Richtlinie vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik solle das Verfahren vereinfachen.
Was soll sich durch die neue Richtlinie ändern?
Laut Ewen werden dann auch Wechselrichter mit bis zu 800 Watt Leistung erlaubt sein: "Und die Richtlinie würde dann auch den Schukostecker akzeptieren."
Wer haftet, wenn ein Solarmodul doch mal vom Balkon kracht?
"Als Mieter muss ich mit meiner Haftpflichtversicherung klären, ob Schäden durch herabfliegende Solarmodule abgesichert sind. Bei vielen Versicherungen ist das inzwischen mit aufgenommen", weiß Ewen. Als Haus- oder Wohnungseigentümer sei dann die Gebäudeversicherung gefragt, ob der Schaden gezhalt wird - vorausgesetzt, es wurde alles nach Herstellervorgabe befestigt. Der Rechtsreferent vom Bundesverband "Wohnen im Eigentum" zieht folgenden Vergleich: "Eigentlich ist es ja damit zu vergleichen, wenn ein Blumenkasten vom Balkon herunterfällt."
Was lässt sich mit so einer Anlage einsparen?
Im Idealfall sind es pro Jahr zwischen zehn und 15 Prozent. "Die Hersteller bieten eigentlich auch immer eine App für ihre Anlagen an, mit der man den Stromfluss beobachten kann. Dadurch bekommt man ein Gespür für Strom und Stromverbrauch", sieht Ewen als einen weiteren Vorteil.