Stuhr. "Jetzt geht es tatsächlich richtig los", sagt Dominik Kreuzhermes, stellvertretender Fachbereichsleiter für den Bereich Bauen bei der Stuhrer Gemeindeverwaltung, und meint damit die Ortskernentwicklung Stuhr. Im Ausblick auf die Sitzung des Ausschusses für Bauen und Ortsteilentwicklung der Gemeinde an diesem Donnerstag, 17. November, ab 18 Uhr im Stuhrer Rathaus gaben er und Verena Andreas-Jäger, Sachbearbeiterin im Fachdienst Stadtplanung, einen Einblick in den aktuellen Stand und die weitere Vorgehensweise bei der Umsetzung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts.
Auf Grundlage der erfolgten Untersuchungen und der erarbeiteten Ideen steht nun ein Sanierungsgebiet Ortskern Stuhr fest, teilt Kreuzhermes mit. Es konzentriert sich auf das Umfeld des Rathauses und umfasst die Bereiche entlang der Stuhrer Landstraße, der Blockener Straße und der Bahnlinie der künftigen Linie 8. Dieses Sanierungsgebiet geht nun in die politische Diskussion, ehe der Gemeinderat am 14. Dezember förmlich darüber beschließt. Anschließend beginnt die Detailplanung, kündigt Kreuzhermes an. Dabei werden in Kooperation mit einem Planungsbüro dann auch wieder die Bürger miteinbezogen. "Das ist uns sehr wichtig", betont er die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner. Diese sollen im Lauf des gesamten Prozesses immer wieder informiert und beteiligt werden. Eine erste Informationsveranstaltung ist für Februar 2023 geplant.
Hauptziel der Sanierung ist die Stärkung des Stuhrer Ortskerns und seine Weiterentwicklung. Rund ums Rathaus, der Bereich Kreuzung und Kirche und im östlichen Ortskern sollen die Verkehrsbelastung verringert, die Aufenthaltsqualität erhöht und die Verbindungen zwischen den einzelnen Bereichen verbessert werden, führt Verena Andreas-Jäger aus. "Wir wollen damit einen vitalen Ortskern für Stuhr entwickeln", fasst Kreuzhermes zusammen.
Dafür ist eine Gesamtsumme von 5,6 Millionen Euro vorgesehen. Dabei kann die Gemeinde auf eine Fördersumme von rund 3,8 Millionen Euro zurückgreifen. Sie stammt aus dem Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren". Circa 1,8 Millionen Euro muss die Gemeinde selbst investieren.
Mit der Festlegung des Sanierungsgebietes gehen besondere rechtliche Befugnisse der Gemeinde einher, informiert die Gemeinde darüber hinaus. Zudem können Eigentümer von Immobilien im Sanierungsgebiet ebenfalls von Fördermöglichkeiten und steuerlichen Vergünstigungen profitieren, wenn sie ihr Eigentum instand setzen oder modernisieren.