Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Inzidenz unter 50 Welche weiteren Lockerungen in Bremen möglich sind

Die Testpflicht für die Außengastronomie ist in Bremen bereits weggefallen, in Niedersachsen gilt dies für den Einzelhandel. Welche weiteren Lockerungen bei einer Inzidenz unter 50 möglich sind - ein Überblick.
26.05.2021, 09:36 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Welche weiteren Lockerungen in Bremen möglich sind
Von Sabine Doll

Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Bremen liegt weiterhin unter der Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Erste Lockerungen greifen bereits jetzt, so gilt zum Beispiel keine Testpflicht mehr für die Außengastronomie. Bleibt es bei dieser Entwicklung, sind weitere Öffnungen möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter der Marke von 50 bleibt. Und: Die Lockerungen müssen zuvor durch eine Allgemeinverfügung geregelt werden. Diese wird vom Ordnungsamt erlassen. "Weitere Öffnungen wären theoretisch ab Anfang kommender Woche möglich", so der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Lukas Fuhrmann. Der Senat habe sich an diesem Dienstag mit dem Thema befasst, sei aber dazu auch noch mit den jeweiligen Ressorts und den Fraktionen in der Abstimmung. In Bremerhaven lag die Inzidenz am Dienstag bei 69,5.

Lesen Sie auch

Folgende Lockerungen könnten in der Stadtgemeinde Bremen bei einer stabilen Inzidenz unter 50 möglich sein:

Kontaktbeschränkungen: Treffen von mehr als zwei Haushalten wären wieder möglich. Bei wie vielen Haushalten oder Personen eine neue Grenze gezogen werden könnte, steht laut Fuhrmann noch nicht fest. Beschränkungen nach oben oder auch eine eventuelle komplette Freigabe – was nicht als wahrscheinlich gilt – müssten in der dann geltenden Allgemeinverfügung definiert werden.

Sport: Aktuell gilt, dass sich bis zu zehn Erwachsene oder eine Gruppe von 20 Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre plus zwei Trainerinnen oder Trainern zu sportlichen Aktivitäten unter freiem Himmel treffen können. "Das wäre dann auch in geschlossenen Räumen, also beispielsweise in Sporthallen, nach diesen Maßgaben möglich", erklärt Fuhrmann. Auch Schwimmbäder könnten bei einer stabilen Inzidenz unter der 50er-Marke voraussichtlich wieder öffnen. Bislang dürfen Bäder nur für den Schulsport, für den Schwimmunterricht oder -kurse sowie den Rehabilitationssport geöffnet werden. "Was dann für ein breiteres Publikum möglich ist, wird sich nach dem Infektionsrisiko richten. Das wären im Moment und auch angesichts der Jahreszeit sicher eher die Freibäder als Hallenbäder", so der Sprecher von Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke).

Lesen Sie auch

Veranstaltungen: Open-Air-Veranstaltungen sind aktuell mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern erlaubt. "Das wäre dann auch für den Innenbereich möglich und würde für kulturelle, sportliche und andere Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter gelten", zählt Fuhrmann auf. Die Veranstalter müssten ein Hygiene- und Sicherheitskonzept vorlegen. Dieses beinhaltet unter anderem, wie Kontaktpersonen erfasst und das Abstandsgebot eingehalten wird. Denn: Auch in Innenräumen würde die Haushalte-Regelung greifen, in der Form, dass der Abstand zwischen einer bestimmten Zahl von Haushalten eingehalten wird. "Klassisches Beispiel dafür sind Konzerte", so Fuhrmann. Bei Open-Air-Veranstaltungen könnte die maximale Personenzahl auf 250 erhöht werden. Auch dort sind Hygiene- und Sicherheitskonzepte Pflicht, sie müssen an den jeweiligen Veranstaltungsort angepasst sein. Dazu gehört neben Abstand und Kontakterfassung auch immer, wo Masken getragen werden.

Terminbuchung: Museen, Kunsthallen, Gedenkstätten, botanische Gärten und Zoos könnten ohne vorherige Terminbuchung für Besucher geöffnet werden. "Das würde auch für den Einzelhandel gelten", betont der Sprecher. Seit gut einer Woche gilt beim Termin-Shopping bereits keine Testpflicht mehr, in der Außengastronomie ist sie an Pfingsten weggefallen.

Lesen Sie auch

Weitere mögliche Lockerungen: In Paragraf 4, Absatz 2 der aktuellen Corona-Verordnung wird eine ganze Reihe von Einrichtungen, Betriebsstätten und Dienstleistungsbranchen, die derzeit geschlossen sind, genannt. Dazu zählen etwa Theater, Kinos, Opern und Konzerthäuser – auch Messen, Kongresse, Saunen, Fitnessstudios, Spielhallen oder Prostitutionsstätten. "Zu Lockerungen würde es eher dort kommen, wo unter anderem die Kontaktnachverfolgung möglich ist, die Räumlichkeiten Hygiene- und Sicherheitskonzepte ermöglichen. Welche das sein werden, ist noch völlig offen und muss entsprechend bewertet werden", so Fuhrmann.

Lockerungen in Niedersachsen: Auch in Niedersachsen sinkt die Inzidenz, womit ebenfalls Lockerungen greifen. Seit diesem Dienstag gilt eine neue Corona-Verordnung, die Änderungen betreffen laut der Landesregierung vor allem den Einzelhandel: Die Testpflicht in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 fällt demnach weg. Für die Außengastronomie bleibt sie im Gegensatz zu Bremen jedoch bestehen. Lockerungsforderungen der Branche für Regionen mit einer Inzidenz unter 50 folgte die Landesregierung nicht. Nächste Öffnungsschritte sollen nach dem Willen der Landesregierung vom 31. Mai an greifen. Der Stufenplan, der dies abhängig von den Inzidenzen im Detail regelt, soll dann in die Corona-Verordnung des Landes aufgenommen werden.

Lesen Sie auch

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)