Ob an diesen Sonnabend mit dem Ende der Corona-Verordnung tatsächlich alle Masken in der Bremer Gastronomie fallen, ist noch nicht ausgemacht. "Darüber wird noch sehr stark diskutiert", berichtet Oliver Trey, Vorsitzender der Bremer Gastro-Gemeinschaft (BGG), in der sich rund 400 Gastwirte aus Bremen und Bremerhaven zusammengefunden haben. Allerdings zeichne sich die Tendenz ab, die Maske nirgendwo über das Hausrecht zu verordnen. "Aber der ein oder andere wird seinen Mitarbeitern und Gästen empfehlen, eine Maske aufzusetzen", sagt Trey. Vonseiten der BGG wird es aufgrund des uneinheitlichen Meinungsbildes keine offizielle Empfehlung dafür oder dagegen geben.
Laut Trey verzichte aktuell eine große Zahl der Betriebe bereits auf die Masken, weil es ja noch Einlasskontrollen durch die 3G-Regelung gebe. "In der Praxis werden die ab Sonnabend einfach entfallen", mutmaßt er. Angesichts umfänglich steigender Kosten bei Energie und Löhnen und zugleich großem Personalmangel würden viele Betriebe diesen Wegfall als Erleichterung empfinden. "Weil viele Mitarbeiter und Gäste zudem inzwischen im wahrsten Sinne des Wortes die Nase voll haben von der Maske, werden es wohl eher wenige Betriebe sein, die ab Sonnabend Maske statt 3G praktizieren."
"Es hängt vermutlich stark von Betrieb und anvisiertem Publikum ab", sagt auch Detlef Pauls, Dehoga-Vorsitzender des Landesverbandes Bremen und Betreiber des Hotels Munte. Erst am Donnerstag wird der Hotel- und Gaststättenverband in Bremen nach seinen Angaben abschließend beraten, was er seinen Mitgliedern für die Zeit nach dem 1. April an die Hand gibt. "Momentan weiß ich ehrlich gesagt selber noch nicht, wie wir es im eigenen Haus handhaben wollen", sagte der Hotelier am Dienstag. Er tendiere aber dazu, für die Mitarbeiter weiterhin die Maske anzuordnen, schon aus reinem Eigennutz. "Wir haben und hatten zum einen zahlreiche Ausfälle wegen Corona zu verkraften und zum zweiten: Auch wenn die Mehrzahl derzeit nicht mehr schwer erkrankt, ist der Arbeitgeber ja weiterhin für den Gesundheitsschutz verantwortlich." Seine Hoffnung: Wenn die Servicekräfte Maske tragen, werde das möglicherweise auch die Gäste animieren, trotz fehlender Verpflichtung Maske zu tragen. "Aber das ist in einem Hotelbetrieb oder in gehobener Gastronomie natürlich einfacher umzusetzen, als in einer Diskothek oder Eckkneipe."
Konditor Timphus setzt auf Eigenverantwortung
Auf die Eigenverantwortung seiner Gäste und Mitarbeiter setzt in dieser Hinsicht auch Konditormeister Bernard Timphus, Eigentümer des Café Stecker. Er werde die Maske für seine Mitarbeiter zwar nicht anordnen, aber empfehlen. "Ich sehe es ja an mir selber, wenn es mir irgendwo zu voll wird, zieh ich das Ding über die Nase." Und wenn seine Servicekräfte sich mit Maske sicherer fühlten, werde er das unterstützen. Hinsichtlich seiner Gästeklientel geht er davon aus, dass diese die Maske ohnehin eher begrüßt als ablehnt. "In zwei Jahren Corona mussten wir darüber so gut wie nie mit jemandem diskutieren."
Ob nun ganz ohne Maske oder per Hausrecht verordneter oder nur empfohlener Mund-Nasenschutz: Pauls geht davon aus, dass man als Gastronom mit jeder Entscheidung einen Teil der Gäste verprellt. "Die einen kommen nicht, weil sie Maske tragen sollen, die anderen bleiben weg, wenn auf Masken verzichtet wird." Den Gästen empfiehlt Pauls, sich vor dem Restaurantbesuch zu erkundigen, wie die jeweilige Lokalität verfährt. Es schade ja nichts, eine Maske für alle Fälle weiterhin mitzunehmen. "Am Ende haben außerdem jetzt nicht nur wir Gastronomen die Entscheidungsfreiheit, sondern natürlich auch unsere Gäste", sagt Pauls. Niemand werde ihnen die Maske in einer Lokalität verbieten.
Bremen hatte - wie auch einige weitere Bundesländer - die eigentlich schon am 20. März auslaufenden Corona-Regeln bis einschließlich 1. April verlängert. Eine Übergangsfrist im neuen Infektionsschutzgesetz der Ampel-Regierung hat dies den Ländern ermöglicht. Damit gilt noch bis Freitag in vielen Einrichtungen die 3G-Regel, die den Zutritt auf Geimpfte, Genesene und Menschen mit negativem Corona-Testergebnis beschränkt. In Clubs und Diskotheken gilt noch 2G-plus: Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen sein und brauchen zusätzlich einen negativen Test. Bei Menschen mit Booster-Impfung entfällt diese Testpflicht. Ab Sonnabend entfallen all diese genannten Regelungen vollständig.