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Neue Anbieter Schärfere Regeln für E-Scooter-Anbieter ab Mai in Bremen

Ab Mai 2023 werden E-Scooter in Bremen nicht mehr von den Firmen "Tier" und "Voi" bereitgestellt, sondern von "Lime" und "Bolt". Außerdem gelten neue Regeln: Abgestellte E-Scooter müssen kontrolliert werden.
18.04.2023, 18:00 Uhr
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Von mkn
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Ende April 2023 laufen die bisherigen Lizenzen für E-Scooter in Bremen aus. Vier Anbieter hätten fristgerecht eine Lizenz für die neue Auswahlrunde beantragt, aber nur zwei Anbieter können laut Sondernutzungskonzept E-Scooter in Bremen bereitstellen. Die bisherigen Anbieter "Tier" und "Voi" werden zum 1. Mai 2023 von "Lime" und "Bolt" abgelöst, teilt der Innensenator mit. 

Ein Ärgernis stellen die E-Scooter dar, wenn sie nicht ordnungsgemäß abgestellt werden, sondern zum Beispiel auf den Gehwegen liegen bleiben. Das Ordnungsamt Bremen hat daher die Sondernutzungserlaubnis darauf ausgerichtet, solche Beeinträchtigungen zu verhindern. "Achtlos abgestellte Roller dürfen Gehwege nicht versperren und zur Stolperfalle werden", erklärt Innensenator Ulrich Mäurer. Deshalb seien an einigen Stellen die Auflagen verschärft oder neue eingefügt worden.

Die neuen Auflagen im Überblick: Fußpatrouille

Die E-Scooter-Verleiher müssen künftig eine sogenannte Fußpatrouille einsetzen. Diese Mitarbeiter müssen kontrollieren, ob die E-Scooter ordnungsgemäß abgestellt worden sind, so dass andere Verkehrsteilnehmer nicht durch die Roller gefährdet werden. Auch umgefallene Roller müssen die Mitarbeiter aufheben und umstellen. Das gilt auch für die E-Scooter der jeweils anderen Verleihfirma.

Technische Maßnahmen

Neben der Fußpatrouille müssen die Anbieter auch sicherstellen, dass diejenigen, die die E-Scooter ausleihen und mit ihnen fahren, sie ordnungsgemäß abstellen. Dafür sollen organisatorische und technische Maßnahmen ergriffen werden. Insbesondere sollen dabei die Belange von Senioren, Kindern und Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden.

Hier dürfen E-Scooter nicht abgestellt werden

Nicht erlaubt ist das Abstellen auf

  • Radwegen
  • Querungshilfen
  • Rettungswegen
  • in Einfahrten
  • an Haltestellen von Bus und Bahn
  • vor oder auf Rampen und anderen Einrichtungen zur Barrierefreiheit
  • vor Gebäudeeingängen

Die E-Scooter müssen laut Ordnungsamt parallel zur Fahrbahnrichtung abgestellt werden. Dabei muss gewährleistet werden, dass auf dem verbleibenden Gehweg mindestens 1,80 Meter Platz bleiben, um an den Rollern vorbei gehen oder fahren zu können.

Abstellen in Parkverbotszonen muss kontrolliert werden

Die Anbieter der Roller sind außerdem dazu verpflichtet, dass die E-Scooter nicht in Parkverbotszonen abgestellt werden. Diese Zonen befinden sich vor allem an sensiblen Stellen, wie Gewässern, Grün- und Sportanlagen, Klinikgeländen, dem Hauptbahnhof und Bahnhofsvorplatz, der Bürgerweide hinter dem Hauptbahnhof sowie in Fußgängerzonen.

Die Anbieter erhalten eine automatische Meldung, wenn ein E-Scooter dennoch in einer Parkverbotszone geparkt und zurückgelassen wurde. Sie sind dann verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer festgelegten Reaktionszeit umzustellen. Darüber hinaus müssen sie geeignete Sanktionen gegenüber dem Fahrzeugnutzenden ergreifen.

So schnell müssen die Mitarbeiter reagieren

Die Reaktionszeiten wurden verschärft. Das heißt, die Zeit in der die Fahrzeuge umgestellt, entfernt oder in einen betriebs- beziehungsweise fahrbereiten Zustand versetzt werden müssen, wurde verkürzt. Bisher betrug die Reaktionszeit sechs Stunden nach der Meldung. Zukünftig müssen die Firmen tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr schneller reagieren, innerhalb von drei Stunden. In der übrigen Zeit bleibt es bei sechs Stunden.

Außerdem müssen die Verleihanbieter arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben einhalten. Der Einsatz von Scheinselbständigen ist danach nicht erlaubt und es muss der Mindestlohn gezahlt werden.

So viele E-Scooter dürfen im Einsatz sein

Nach dem Bremer Sondernutzungskonzept dürfen die Verleihunternehmen jeweils bis zu 1250 E-Scooter (also insgesamt 2500, davon maximal 500 in Bremen-Nord) im öffentlichen Straßenraum im Einsatz haben. Die jetzigen Anbieter hätten die Obergrenze nicht erreicht. Ob die neuen Anbieter "Lime" und "Bolt" die maximale Anzahl an Fahrzeugen bereitstellen werden, sei noch nicht absehbar.

"Voi" und "Tier" müssen zum 1. Mai ihre Fahrzeuge aus dem Straßenraum entfernen, da ihre Erlaubnis nur bis zum 30. April gültig ist. Das Ordnungsamt stehe aber im Austausch mit ihnen, um eine pragmatische Lösung im Hinblick auf das Einsammeln der aktuell aufgestellten E-Scooter zu finden.

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