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Gefährdete Gebiete im Südosten So können sich Bremer vor Schäden durch Starkregen schützen

Der Klimawandel bringt Starkregen und Überschwemmungen nach Bremen. Das sind die gefährdeten Bereiche in Hemelingen, Osterholz und der Vahr, und so können sich Bürgerinnen und Bürger schützen.
22.08.2024, 05:22 Uhr
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So können sich Bremer vor Schäden durch Starkregen schützen
Von Christian Hasemann
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Ein Kennzeichen des Klimawandels für hiesige Breiten ist, dass sich immer häufiger große Regenmengen in kurzer Zeit auf das Land ergießen. Meteorologen bezeichnen diese Ereignisse als Starkregen. Das führt immer wieder zu Überschwemmungen – gerade in Städten, in denen viele Flächen bebaut und versiegelt sind. Wie sich Bürgerinnen und Bürger vor Schäden schützen können und welche Bereiche im Bremer Südosten besonders gefährdet sind, hat sich der Umweltausschuss in Hemelingen in seiner jüngsten Sitzung erklären lassen.

Was ist eigentlich Starkregen?

Laut Deutschem Wetterdienst spricht man von Starkregen, wenn innerhalb einer Stunde mehr als 15 Liter Regen pro Quadratmeter oder innerhalb von sechs Stunden mehr als 20 Liter Regen pro Quadratmeter fallen. Der Wetterdienst definiert dabei drei Stufen. In der höchsten Kategorie sind es mehr als 40 Liter pro Quadratmeter pro Stunde beziehungsweise mehr als 60 Liter innerhalb von sechs Stunden.

Welche Gebiete sind betroffen?

Einen Überblick können sich Bürgerinnen und Bürger auf der Starkregenkarte verschaffen. Diese Karte ist über die Internetseite des Starkregenvorsorgeportals abrufbar. In ihr sind besonders gefährdete Bereiche dargestellt. Im Bremer Südosten sind das unter anderem die Bahnüberführungen und andere Bodensenken. In Hastedt betrifft es besonders den Bereich zwischen Hastedter Heerstraße und Hohwisch. Deutliche Überflutungsgefahr gibt es in der Vahr besonders entlang der Vahrer Straße und an der Grundschule in der Vahr. In Osterholz droht bei großen Starkregenereignissen besonders im südlichen Osterholz entlang der Osterholzer Dorfstraße und auch Am Siek Ungemach.

Was macht die Stadt?

In Bremen sind gleich mehrere Unternehmen, Ressorts und Vereine mit dem Thema Starkregen befasst. So ist Hansewasser für das Bremer Kanalnetz zuständig, das einen großen Teil des Wassers aufnehmen muss. Bisher habe Bremen in diesem Jahr Glück gehabt, sagt Pressesprecher Oliver Ladeur. Im Juni vergangenen Jahres dagegen habe es ein statistisches Jahrhundertereignis gegeben. "Mit 300 Millionen Liter Regen auf der linken Weserseite." Damals waren Hemelingen und der Bremer Osten von dem Juni-Starkregen weniger stark betroffen. "Da kann man sehen, wie punktuell sich solche Ereignisse verteilen können."

Punktuell bringen solche Wassermassen allerdings die Kanalnetze an ihre Belastungsgrenze und darüber hinaus. "Eine Überlastung ist nicht unnormal für ein Kanalnetz", erklärte Jörn Bellersen, Ingenieur bei Hansewasser. 280.000 Kubikmeter Speichervermögen weist das Bremer Kanalnetz auf, davon 100.000 in Regenüberlaufbecken, mehr als 200 Pumpstationen befördern das Wasser durch die Kanäle. Um das Kanalnetz zu entlasten, ist es seit Jahren vorgeschrieben, dass das Regenwasser auf dem Grundstück versickern muss. Nur in Ausnahmefällen darf Wasser ins Kanalnetz geleitet werden.

In den vergangenen Jahren wird in der Stadtplanung außerdem von der "Schwammstadt" gesprochen. Dieses Konzept sieht vor, dass Regenwasser so lange wie möglich zurückgehalten und gespeichert wird und soweit möglich auf dem Grundstück versickert. Dazu gehören beispielsweise Dachbegrünungen, wie sie das Ortsbegrünungsgesetz bei Neubauten einer bestimmten Größe vorschreibt, und Rigolen, Bodensenken, in denen sich das Wasser sammelt und versickert.

"Wasser lässt sich nicht vermeiden, die Vorsorge der Stadt beruht darauf, dass keine größeren Schäden entstehen und die Infrastruktur geschützt ist", beschrieb Katrin Schäfer, Projektleiterin der Klima-Anpassungsstrategie Bremens, das Vorgehen der Stadt.

Was kann ein Hauseigentümer tun?

"Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung zur Sicherung von Wohnräumen unter der Rückstau-Ebene", stellte Schäfer klar. Um tiefer gelegene Räume vor Wasser aus der Kanalisation zu schützen, können Hausbesitzer sogenannte Rückstauklappen einbauen lassen. Unter Umständen sind auch Hebeanlagen notwendig.

Einen kleinen Beitrag können Hausbesitzer auch mit der Entsiegelung von Gärten leisten. Ab Ende 2026 sind Schotter und voll versiegelte Gärten in Bremen verboten und müssen entsiegelt werden. "50 Prozent der Grundstücke sind Privatbesitz, deswegen ist ein Starkregenschutz ohne diese nicht möglich", betonte Schäfer.

Die Stadt selbst versuche in "Gelegenheitsfenstern" tätig zu werden. Das bedeutet, dass bei Baumaßnahmen, zum Beispiel an Straßen und Plätzen, geschaut wird, ob zumindest ein Teil der Fläche entsiegelt werden kann. "Wir haben Modellprojekte, wo wir Neues probieren, zum Beispiel versickerungsfähiges Pflaster." Als Beispiel nannte Schäfer die Münchener Straße in Findorff.

Wo kann man sich noch informieren?

Das Starkregenvorsorgeportal bietet eine Reihe an Informationen und ist über die Internetseite des Umweltressorts (www.umwelt.bremen.de) aufrufbar. Informationen gibt es auch auf dem Internetauftritt von Hansewasser unter www.hansewasser.de. Das Unternehmen bietet außerdem eine kostenlose Beratung für Hausbesitzer an. Ein Beratungstermin kann bei der Kundenbetreuung unter 9881111 oder kontakt@hanseWasser.de vereinbart werden. Über die Bremer Aufbau-Bank (BAB) gibt es außerdem Fördermöglichkeiten für Hebe- und Rückstauanlagen.

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