- Welche Beteiligungsformen gibt es?
- Wie läuft die Mitarbeit?
- Wo gab es eine Jugendbeteiligung?
- Welche Aufgabe hat die Senatskanzlei?
- Wie sieht der rechtliche Rahmen aus?
Ob Bauprojekte, Bildung oder Sicherheit: Sämtliche Themen, die für einen Stadtteil relevant sind, werden in den Beiräten diskutiert. Viele der Fragestellungen haben aber auch eine Relevanz für Kinder und Jugendliche. Deshalb bemüht sich die Senatskanzlei darum, dass auch sie beteiligt werden. Wie das genau funktioniert, ein Überblick:
Welche Beteiligungsformen gibt es?
In Bremen gibt es sowohl Jugendbeiräte als auch Jugendforen. Während sich in Vegesack und in Burglesum Beiräte konstituiert haben, hat sich in Blumenthal ein Forum gegründet. Die Unterschiede zwischen den beiden Gremien sind aber marginal. "Ein Jugendbeirat wird mit unterschiedlichen Legislaturen zwischen zwei und vier Jahren gewählt", sagt Sandra Grohnert, die in der Senatskanzlei für den Bereich Jugendbeteiligung zuständig ist. Weil sich dieses Format aber nicht für alle Stadtteile eignet, hat die Senatskanzlei vor drei Jahren eine weitere Beteiligungsform etabliert: das Jugendforum. "Die Mitglieder werden nicht gewählt. Stattdessen wird ein Jugendforum gegründet", erklärt sie. Dadurch seien die Jugendlichen flexibler und könnten dem Parlament jederzeit beitreten und es auch wieder verlassen. "Jugendforen sind den Jugendbeiräten gleichgestellt", betont Grohnert. "Beide Gremien haben die gleichen Rechte und Pflichten."
Wie läuft die Mitarbeit?
Wie die Kommunalbeiräte werden auch die Jugendvertretungen bei bestimmten Vorhaben im Stadtteil gehört. "Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten", sagt Sandra Grohnert von der Senatskanzlei. Bei den Planungen für die Neue Strandlust etwa werden zwei Jugendliche in der Jury sitzen, die über den Gewinner des Architektenwettbewerbs entscheidet. Stimmberechtigt sind sie allerdings nicht.
Wo gab es eine Jugendbeteiligung?
"Die Umgestaltung des Domshof war das erste Projekt in Bremen, bei dem Jugendliche Teil einer Jury waren", sagt Grohnert. Einer dieser Jugendlichen war Eric Decker, der dem Jugendbeirat Huchting angehört. "Als Jugendbeiräte und Jugendforen hatten wir die Möglichkeit, zwei Delegierte als beratende Mitglieder zu entsenden", erzählt er. "Dass wir eine beratende Mitgliedschaft hatten, liegt daran, dass es ein bundesweit einheitliches Verfahren gibt." Und das grenze ein, wer als Preisrichter teilnimmt und wer nicht. "Im Vorfeld haben wir überlegt, inwieweit wir als beratende Mitglieder überhaupt mitwirken können", sagt Decker. "Letztendlich hat die Erfahrung aber gezeigt, dass wir gehört und wertschätzend behandelt wurden." In der Aussprache hätte es keinen Unterschied gemacht, ob der Impuls von einem stimmberechtigten oder einem beratenden Mitglied kam. "Teilweise wurden wir explizit aufgefordert, uns einzubringen. Und diese Gelegenheiten haben wir auch genutzt", sagt er.
Im Vorfeld der Jury-Sitzung wurden die Jugendlichen auf den Termin vorbereitet. "Uns wurde vermittelt, wie so eine Veranstaltung abläuft, worauf wir achten müssen und wie wir uns einbringen können", erzählt Decker. Genau nach diesem Muster werden die Jugendlichen auch bei den Planungen für die Neue Strandlust beteiligt. Einziger Unterschied: Weil es sich um ein Stadtteil-Projekt handelt, werden der Jury ausschließlich Mitglieder des Vegesacker Jugendbeirates angehören.
Welche Aufgabe hat die Senatskanzlei?
Egal, ob ein ganzes Quartier geplant wird, oder ein einzelnes Projekt: Sobald die öffentliche Hand ein Vorhaben angeht, sorgt die Senatskanzlei dafür, dass die Interessen von jungen Menschen berücksichtigt werden. "Das darf nicht erst ganz am Ende des Prozesses passieren, sondern muss gleich von vornherein geschehen", sagt Sandra Grohnert. "Wir möchten, dass bei jeder Planung im Vorfeld überlegt wird, ob es eine Kinder- und Jugendrelevanz gibt." Sobald eine Entscheidung hierzu getroffen ist, müsse geklärt werden, wie junge Menschen eingebunden werden. Neben der Möglichkeit, Plätze für Jugendliche in einer Jury zu reservieren, sei auch eine Umfrage über die Lernplattform "Its learning" eine Option. Dann liege das Thema nicht nur bei den Jugendbeiräten beziehungsweise -foren, sondern bei allen Schülerinnen und Schülern im Stadtteil.
Nach den Worten von Sandra Grohnert gibt es nur wenige Vorhaben, die keine Kinder- und Jugendrelevanz haben. "Insofern wollen wir es implementieren, dass diese Relevanz bei jedem Projekt geprüft wird", sagt sie. Die nötigen Impulse dafür bekommen Grohnert und ihre Kollegin zum Beispiel von Behörden und Beiräten. "Viele Ressorts stellen ihre Vorhaben aber auch intern ein, sodass wir die Möglichkeit haben zu prüfen, wo wir auf eine Jugendbeteiligung hinweisen können", sagt sie. So ist die Fachstelle auch auf das Sanierungsgebiet in Blumenthal aufmerksam geworden und führt bereits Gespräche mit der zuständigen Mitarbeiterin, damit auch bei diesem Projekt eine Jugendbeteiligung stattfindet.
Wie sieht der rechtliche Rahmen aus?
"Im Bundesvergleich ist Bremen sehr weit", sagt Grohnert. "Bisher gibt es neben Bremen nur ein weiteres Bundesland, das so ausgeweitete Jugendbeteiligungsrechte in der Landesverfassung verankert hat." Dadurch gebe es eine ganz andere Verbindlichkeit, auf die die Fachstelle aufbauen könnte.