Im Prozess um den Tod eines 25-Jährigen in Kirchweyhe (Kreis Diepholz) hat die Verteidigung am Mittwochmittag vor dem Landgericht Verden mit ihrem Plädoyer begonnen.
Der 21 Jahre alte Angeklagte hatte sich während der Verhandlung nicht zu dem Vorwurf geäußert, den Mann im vergangenen März so heftig getreten zu haben, dass er wenig später an einer Gehirnblutung starb.
Beim Haftprüfungstermin hatte er sich als Opfer einer Verwechslung bezeichnet, wie aus einer zu Prozessbeginn verlesenen Erklärung hervorging. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten sechs Jahre Jugendstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge. (dpa)