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Umfangreiche Lockerungen Diese Corona-Regeln gelten ab Sonnabend in Bremen

An diesem Wochenende fallen auch in Bremen fast alle Corona-Beschränkungen – ein Vorstoß der Bremer Gesundheitssenatorin ändert daran zumindest vorerst nichts. Ein Überblick, welche Regeln ab Sonnabend gelten.
01.04.2022, 19:30 Uhr
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Diese Corona-Regeln gelten ab Sonnabend in Bremen
Von Felix Wendler

Mehr als zwei Jahre nach Beginn der Pandemie werden die Corona-Regeln größtenteils aufgehoben. An diesem Wochenende ersetzen in den meisten Bundesländern sogenannte Basisschutzmaßnahmen das bislang geltende Regelwerk. Auch Bremen kehrt in vielen Gesellschaftsbereichen zur Normalität zurück. Ob und wie lange diese Normalität Bestand haben wird, ist allerdings noch nicht ganz klar: Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) möchte Bremen zu einem Corona-Hotspot erklären lassen, da "eine Überlastung des Gesundheitswesens droht". Das hat sie am Freitag angekündigt.

Sollte sich dafür eine politische Mehrheit finden, könnten zum Beispiel die G-Regeln oder eine Maskenpflicht in allen Innenräumen weiter vorgeschrieben werden. Insbesondere die Maskenpflicht ist Bernhard laut eigener Aussage wichtig. Bis darüber entschieden ist, ob Bremen zum Hotspot erklärt wird, gelten ausschließlich die Basisschutzmaßnahmen. Sie treten in Bremen an diesem Sonnabend in Kraft. 

Wo gilt in Bremen zukünftig die Maskenpflicht?

Die Maskenpflicht bleibt vor allem in sensiblen Bereichen bestehen. Sie gilt weiterhin in Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten und stationären Einrichtungen sowie in Obdachlosen- und Asylunterkünften. Auch im öffentlichen Personenverkehr müssen Fahrgäste eine Maske tragen – sowohl in Bussen und Bahnen als auch im Fernverkehr. Diese Maßnahmen bleiben auch erhalten, falls Bremen zum Hotspot wird – es kämen dann gegebenenfalls Orte hinzu, an denen ebenfalls die Maskenpflicht gilt. In weiterführenden Bremer Schulen ist die Maske noch bis zu den Osterferien verpflichtend. 

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Sind individuelle Regelungen denkbar?

Ja. Zwar entfällt die gesetzliche Maskenpflicht vielerorts, sie kann aber weiterhin individuell per Hausrecht durchgesetzt werden. Einige Bremer Supermärkte, Gastronomen und Kulturschaffende haben bereits angekündigt, diese Möglichkeit zu nutzen. Fast alle wollen das Tragen einer Maske zumindest empfehlen.

Wer muss sich testen lassen?

Eine Testpflicht gilt weiterhin für den Besuch von Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, Asylunterkünften und Gefängnissen. In Bremer Schulen und Kitas wird bis Ende April dreimal wöchentlich getestet. Schüler können alternativ auch ein eigenes, höchstens zwei Tage altes negatives Testergebnis vorlegen. Der Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Corona-Bürgertest pro Woche bleibt bis Ende Juni bestehen. Das hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch angekündigt.

Was wird aus der Quarantäne- und Isolationspflicht?

Anders als mehrere andere Bundesländer schafft Bremen die Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten grundsätzlich ab. Bislang war die Befreiung von der Quarantänepflicht an den Impf- oder Genesenenstatus gekoppelt. Lukas Fuhrmann, Sprecher von Gesundheitssenatorin Bernhard, begründet die Abschaffung damit, dass das neue Infektionsschutzgesetz keine rechtliche Grundlage für eine pauschale Quarantäne biete. Wer selbst infiziert ist, muss sich weiterhin in Isolation begeben. Über eine Verkürzung der Isolationszeit wird derzeit auf Bundesebene diskutiert.

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Welche Änderungen gibt es sonst noch?

Nach den Kontaktbeschränkungen fallen auch die G-Regeln weg. Die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz sowie die Homeoffice-Pflicht sind bereits vor zwei Wochen ausgelaufen. Allerdings können Arbeitgeber per Hausrecht eigene Vorgaben machen. Der Impfstatus spielt vom 2. April an zumindest als Zugangsbeschränkung im Alltag keine Rolle mehr – sollte Bremen zum Hotspot erklärt werden, könnten die G-Regeln allerdings wieder zum Einsatz kommen. Die im Dezember beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt weiterhin. Eine allgemeine Corona-Impfpflicht ist nach wie vor im Gespräch. 

Wie beurteilen Experten die Lockerungen?

Der Bremer Epidemiologe Hajo Zeeb erwartet durch die Lockerungen zumindest vorläufig einen Anstieg der Infektionszahlen. Die Situation in den Bremer Krankenhäusern sei zwar kontrollierbar, aber auch die vielen Ausfälle durch Erkrankungen seien "nicht belanglos". Um eine Verschärfung der Situation zu vermeiden, hätte Zeeb sich laut eigener Aussage zumindest eine Beibehaltung der Maskenpflicht überall da gewünscht, wo die Gefahr einer Infektion groß sei. Er warnt mit Blick auf die "immer noch relativ hohen Todesraten" und die gefährdeten Gruppen davor, die Pandemie gänzlich unkontrolliert laufen zu lassen.

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Was sagen Bremer Politiker zur Hotspot-Regel?

Bremer Politiker haben am Freitag unterschiedlich auf Bernhards Vorstoß reagiert. Die SPD-Fraktion fordert, eine mögliche Einstufung als Hotspot rechtlich prüfen zu lassen. "Hier ist nun das Justizressort gefordert, inwieweit die hiesige Infektionslage dies überhaupt zulässt", erklärte der Fraktionsvorsitzende Mustafa Güngör. "Es ergibt keinen Sinn, dass wir im Zweifel vor dem Verwaltungsgericht landen." In Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, die sich bereits zu Hotspots erklärt haben, sind Klagen zu erwarten. Ob eine Überlastung der Kliniken, mit der Bernhard argumentiert und die Voraussetzung für eine Einstufung als Hotspot ist, tatsächlich gegeben sei, ist Güngor zufolge "zumindest fraglich". Ilona Osterkamp-Weber, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünenfraktion, begrüßt den "kurzfristigen und späten Vorstoß" der Bremer Gesundheitssenatorin. Bernhard müsse allerdings eine "rechtssichere Lösung" liefern.

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