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Vegesacker Großprojekt Jugendbeirat will bei Strandlust mitreden

Jugendumfrage, neue Strandlust, Open-Air-Kino: Der Jugendbeirat hat sich am Mittwoch gleich mit mehreren Themen befasst. Worum es genau ging, ein Überblick.
15.06.2023, 18:00 Uhr
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Jugendbeirat will bei Strandlust mitreden
Von Aljoscha-Marcello Dohme

Das Thema beschäftigt sämtliche Gremien in der Hansestadt – und damit auch den Vegesacker Jugendbeirat: die Pläne für die Strandlust. Was zu diesem Projekt gesagt wurde, und womit sich das Gremium am Mittwoch sonst noch befasst hat, ein Überblick:

Neue Strandlust: Bereits im Februar haben sich die Jugendlichen darauf verständigt, sich zu den Plänen für das Vegesacker Traditionshotel äußern zu wollen. Von Anja Ruhland haben sie nun erfahren, dass die nächste Gelegenheit dazu frühestens Anfang kommenden Jahres besteht. "Dann findet das nächste Beteiligungsverfahren statt", sagte die Vertreterin des Bauamtes Bremen-Nord. Darüber hinaus wird der Jugendbeirat Ruhland zufolge auch Teil der Jury sein, die über den Gewinner des Architektenwettbewerbs entscheidet. "Da der Jugendbeirat dem Gremium als Gast angehören wird, hat er kein Stimmrecht", sagte sie. Im Detail seien die Modalitäten des Verfahrens aber noch nicht geklärt. Dazu zähle auch, wie viele Mitglieder der Jugendbeirat in die Jury entsenden kann.

Open-Air-Kino: Eigentlich wollte sich die Arbeitsgruppe im Vorfeld der Sitzung treffen, um am Mittwoch über den aktuellen Stand des Projektes berichten zu können. Doch aus zeitlichen Gründen musste die Zusammenkunft auf die kommende Woche verschoben werden. Über die Ergebnisse wollen die Jugendlichen im Rahmen der nächsten Sitzung am 28. Juni informieren. Gunnar Sgolik gab dem Gremium noch mit auf den Weg, dass es nicht als Veranstalter des Open-Air-Kinos auftreten kann. "Ein anderer Akteur aus dem Stadtteil muss diese Rolle übernehmen", sagte der stellvertretende Ortsamtsleiter. Mögliche Partner seien etwa das Kulturbüro Bremen-Nord oder das Vegesack Marketing. Einen weiteren Hinweis bekamen die Jugendlichen von Magdalena Klobus, die dem Gremium beratend zur Seite steht. "Die Bearbeitungszeiten der Lizenzgeber sind nicht zu unterschätzen", sagte sie. Fest steht bereits, dass es an zwei Tagen im August Programm geben wird: Am ersten Tag soll ein Film für Kinder gezeigt werden, am zweiten einer für Jugendliche. Welche das sein könnten, wollen die Jugendlichen genauso wie weitere Details gegebenenfalls auch im Rahmen einer Sondersitzung in den Sommerferien klären.

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Jugendumfrage: Um zu erfahren, wo Jugendliche sich gerne aufhalten und wie sie diese Orte bewerten, hat die Senatskanzlei im vergangenen Jahr eine Umfrage initiiert. Die Ergebnisse für Vegesack wurden dem Beirat bereits vorgestellt. Nun hat sich der Jugendbeirat mit dem Thema befasst. Nach den Worten von Beiratssprecherin Jolina Wolf will sich das Gremium unter anderem dafür stark machen, dass ein öffentlicher Bücherschrank im Stadtteil aufgestellt wird. Der fehlt den Vegesackerinnen und Vegesackern laut der Umfrage nämlich. Vom Kulturbüro Bremen-Nord hatte Gunnar Sgolik erfahren, dass es ein solches Angebot bereits im Stadtteil gibt, und zwar im Gustav-Heinemann-Bürgerhaus. Beiratsmitglied Anton Vormschlag sprach sich dafür aus, dass dieser Bücherschrank unter den Jugendlichen im Stadtteil publik gemacht wird. "Es ist schön, dass es dieses Angebot gibt. Aber wenn niemand davon weiß, hilft es auch keinem", befand er. Konkrete Forderungen, die sich aus den Ergebnissen der Umfrage ableiten lassen, will das Gremium aber erst nach der Sommerpause formulieren.

Neue Mitglieder: Ursprünglich sollte der Vegesacker Jugendbeirat aus elf Mitgliedern bestehen. Doch weil es nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber gab, gehören dem Gremium lediglich acht Vertreter an. Geht es nach den Jugendlichen, könnten die freien Plätze noch in der laufenden Wahlperiode nachbesetzt werden. Damit das möglich ist, wollen sie eine entsprechende Klausel in ihrer Geschäftsordnung verankern. Gunnar Sgolik wies den Beirat allerdings darauf hin, dass die Senatskanzlei zunächst klären müsste, ob ein Nachrücken rechtlich überhaupt möglich ist.

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